Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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könnten, sondern gezielt an jenen Adressen tätig werden, bei denen aufgrund von Risikoanalysen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Verstösse besteht.

Um die Kontrollressourcen effektiv zu nutzen, sollte der Fokus auf Adressen gelegt werden, an denen zwar Elektrofahrzeuge registriert sind, die jedoch über keine registrierte Ladeeinrichtung verfügen. Damit ein solcher Fokus möglich wäre, müsste die zuständige Behörde Zugriff auf bestimmte Daten erhalten. Dazu zählen Informationen aus dem Informationssystem Verkehrszulassungen (IVZ), die Stammdaten aus der zentralen Datenplattform (um bestehende registrierte Ladeeinrichtungen zu identifizieren) sowie Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), um nach verschiedenen Gebäudetypen differenzieren zu können.

Trotz der potenziellen Vorteile wird auf die Einführung eines solchen Kontrollsystems verzichtet. Grund dafür ist, dass Verstösse nur dann festgestellt werden könnten, wenn das Laden an nicht registrierten Ladeeinrichtungen in flagranti nachgewiesen wird. Dies würde voraussetzen, dass Kontrolleure im gesamten Land unterwegs sein müssten, um vor Ort, beispielsweise in privaten Garagen, Kontrollen durchzuführen, um die notwendigen Nachweise zu erbringen. Ein derartiger Kontrollaufwand wäre organisatorisch schwer umzusetzen und würde voraussichtlich auf geringe gesellschaftliche Akzeptanz stossen. Zudem dürfte die Erfolgswahrscheinlichkeit für den Nachweis eines Verstosses gering sein, weil das Fahrzeug nur zeitweilig oder nachts geladen wird oder das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle gerade unterwegs ist.

Exkurs: Warum Smart Grids nicht zur Erkennung unberechtigter Ladevorgänge geeignet sind

Smart Grids, also intelligente Stromnetze, könnten theoretisch Elektrofahrzeuge identifizieren, die an nicht registrierten Ladeeinrichtungen geladen werden. Dies würde jedoch voraussetzen, dass Smart Meter ihre Messdaten in Echtzeit an die VNB übermitteln. Nur so könnten Algorithmen charakteristische Einschaltmuster erkennen und Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen zuverlässig detektieren.

In der Praxis gibt es jedoch mehrere Hindernisse, die eine solche Erkennung erheblich erschweren:

• Keine Echtzeitmesswerte verfügbar: Die VNB haben sich technologisch darauf ausgerichtet,

keine Echtzeitmesswerte zu erfassen und zu verarbeiten. Eine Umstellung auf Echtzeitmessungen würde hohe zusätzliche Kosten verursachen.

• Regulatorische Einschränkungen: Gemäss den Artikeln 8 und 8a der Stromversorgungsverord-

nung vom 14. März 200886 (StromVV) dürfen VNB ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers lediglich aggregierte 15-Minuten-Werte mit einer Verzögerung von 24 Stunden erfassen. Dies dient dem Datenschutz sowie der Wahrung der Privatsphäre und verhindert eine Echtzeit-Überwachung.

• Fehlende Erkennungsgenauigkeit: Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen lassen sich nur schwer

von anderen grossen Stromverbrauchern wie Wärmepumpen oder Boilern unterscheiden. Dadurch ist fraglich, ob eine zuverlässige Identifikation überhaupt möglich wäre.

• Rechtliche und vertrauensbezogene Risiken: Fehler in den Erkennungsalgorithmen könnten zu

falschen Sanktionen oder Bussgeldern führen. Dies könnte das Vertrauen der Verbraucher in die VNB und die eidgenössischen Behörden beeinträchtigen.

Aufgrund dieser technologischen, regulatorischen und praktischen Einschränkungen sind Smart Grids nicht geeignet, um unberechtigtes Laden an nicht registrierten Ladeeinrichtungen sicher zu erkennen.

86 SR 734.71