Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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«Verbrennerfahrzeug». Wie bei den Mineralölsteuern muss auch bei der Variante «Ladestrom» aus erhebungstechnischen Gründen ein Einheitstarif gelten, d.h. für alle Fahrzeugarten gilt derselbe Tarif auf den Ladestrom. Da die Elektrifizierung bei Personenwagen deutlich grössere Effizienzgewinne bringt als bspw. bei schweren Nutzfahrzeugen, führt der Einheitstarif in Bezug auf die Äquivalenz mit den Mineralölsteuern zu gewissen Verzerrungen zwischen den Fahrzeugarten.
Für die dominierende Fahrzeugart der Personenwagen ist die Äquivalenz mit dem Einheitstarif relativ gut sichergestellt. Für die Lieferwagen und die schweren Nutzfahrzeuge kann jedoch mit dem Einheitstarif die Äquivalenz zu den Mineralölsteuern nicht ganz hergestellt werden. Diese Fahrzeugarten würden im Durchschnitt mehr bezahlen als heute mit den Mineralölsteuern.
1.4 Geprüfte aber verworfene Alternativen
Es wurden verschiedene Varianten hinsichtlich Ausgestaltung und Erhebung der Abgabe geprüft, aufgrund ihrer jeweiligen Nachteile aber verworfen.
1.4.1 Ausgestaltung bzw. Bemessungsgrundlage
Pauschale Abgabe als generelle Lösung
Unter einer pauschalen Abgabe wird ein jährlich anfallender fixer Betrag pro Fahrzeug verstanden, der unabhängig der gefahrenen Kilometer erhoben wird. Eine pauschale Abgabe ist erwähnenswert, da sie einige erhebungstechnische Vorteile aufweist: sie ist sicher zu erheben, einfach umzusetzen und kostengünstig. Eine pauschale Erhebung der Abgabe dürfte auch in Bezug auf den Datenschutz bzw. das Datenschutzempfinden der Abgabepflichtigen unproblematisch sein. Die langfristige Finanzierung kann mit einer pauschalen Abgabe ebenfalls sichergestellt werden.
Kein Bezug zum Umfang der Fahrleistung: Eine pauschale Abgabe hat aber einen sehr grossen Nachteil, weshalb sie als generelle Lösung verworfen wurde. Sie bildet nicht die finanzielle Wirkungsweise der Mineralölsteuern ab, bei welcher die finanzielle Belastung im hohen Masse von der Fahrleistung abhängt. Eine pauschale Abgabe ist im Vergleich zum System mit den Mineralölsteuern unfair, wenig verursachergerecht und hätte negative Nebenwirkungen zur Folge. Eine pauschale Abgabe hat zudem keinen Bezug zum Umfang der Infrastrukturnutzung. Unabhängig von der Fahrleistung bezahlen bei einer Pauschale alle gleich viel. Eine «Vielfahrerin» oder ein «Vielfahrer» mit 50'000 Kilometer Fahrleistung pro Jahr bezahlt heute rund 2'750 Franken an Mineralölsteuern; eine «Wenigfahrerin» oder ein «Wenigfahrer» mit 5'000 Kilometer Fahrleistung lediglich rund 275 Franken3. Mit einer pauschalen Abgabe würden beide gleichviel bezahlen (ca. 600 Franken pro Jahr).
Negative Verteilungswirkungen: Spezialauswertungen der Daten des Mikrozensus Mobilität und Verkehr für das Jahr 2021 zeigen, dass Personenwagen eines Privathaushaltes im Durchschnitt rund 9'330 Kilometer im Inland zurücklegen. 58 Prozent dieser Personenwagen legen weniger als diese durchschnittliche Fahrleistung zurück. Nur knapp 42 Prozent der Fahrzeuge fahren pro Jahr grössere Distanzen als der Durchschnitt. Diese 42 Prozent der Personen mit hoher Fahrleistung würden von einer Pauschale profitieren. Die knapp 60 Prozent mit geringer Fahrleistung müssten gegenüber heute mehr bezahlen.
Diese Effekte sind auch aus Sicht der Verteilungswirkung problematisch. Fahrzeuge, die sich im Besitz von Haushalten mit tieferen Einkommen befinden, weisen signifikant geringere Fahrleistungen auf als Fahrzeuge, die sich im Besitz von Haushalten der oberen Einkommensklassen befinden. In der Tendenz würden Haushalte mit einem Einkommen bis 8’000 Franken mit einer Pauschale gegenüber heute stärker belastet. Haushalte mit über 8’000 Franken Einkommen würden demgegenüber tendenziell entlastet.
3 Bei diesem Rechenbeispiel wird von einer durchschnittlichen Abgabehöhe der Mineralölsteuern von 5,5 Rp./km ausgegangen (entspricht einem Fahrzeug mit einem Verbrauch von rund 7,1 l Benzin pro 100 km).