Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Abbildung 3: Fahrleistung der Personenwagen nach monatlichem Haushaltseinkommen

(Inland, 2021)

Fahrleistung in

Fzkm

12'000

10'000

8'000

6'000

4'000

2'000

0

bis und mit 4'000 4'001 - 8'000 8'001 - 12'000 Mehr als 12'000

Haushaltseinkommen in Franken

Eine Differenzierung der Pauschale nach Gewicht oder Motorleistung (bspw. höhere Pauschale bei höherem Fahrzeuggewicht) könnte die negativen Verteilungswirkungen allenfalls abfedern. Dies wäre der Fall, wenn Fahrzeuge von Haushalten mit hohem Einkommen im Durchschnitt schwerer und leistungsstärker sind als jene von Haushalten mit tiefem Einkommen.

Negative verkehrliche Wirkungen / Nachhaltigkeit: Die Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen (bzw. die Steuer auf dem Ladestrom) ist ein Ersatz für die Mineralölsteuern. Die Mineralölsteuern erhöhen die variablen Kosten einer Fahrt. Würde die Abgabe auf Elektrofahrzeuge als Pauschale erhoben, käme dies einer Reduktion der variablen Kosten gleich. Eine Reduktion der variablen Kosten führt unter sonst gleichbleibenden Rahmenbedingungen aufgrund der Anreizwirkungen aber zu mehr Verkehr. Laut den Verkehrsprognosen des Bundes werden bis 2040 rund 453 Kilometer, etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein, falls keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Abgabe auf Elektrofahrzeuge fahrleistungsbezogen sein (oder einen indirekten Bezug zur Fahrleistung haben), damit die heutigen Anreize der Mineralölsteuern für einen sparsamen Gebrauch der Fahrzeuge und damit geringeren Umweltwirkungen bestehen bleiben.

Elektrofahrzeuge verursachen zwar im Betrieb keine lokalen CO2- oder andere abgasbedingte Schadstoffemissionen, jedoch verursachen auch sie externe Kosten wie Lärm, Unfälle, Luftverschmutzung (v.a. Reifen- und in beschränktem Umfang auch Bremsabriebpartikel), etc. Daher sollte auch aus Sicht der externen Kosten auf eine pauschale Abgabe verzichtet werden.

Eine pauschale Abgabeerhebung kann in Ausnahmefällen zweckmässig sein, wenn der Aufwand für die Erhebung der Fahrleistung im Verhältnis zum erwarteten Ertrag hoch ausfällt (s. Ziff. 2.1.3.5, 2.1.3.6, 2.1.4).

1.4.2 Verworfene Erhebungsmethoden

Variante «Fahrleistung»

Ausgehend von der Fahrleistung als Bemessungsgrundlage wurden folgende Erhebungsmethoden geprüft, aber verworfen:

• Smartphone-basierte Lösung: Lösungen, bei denen Smartphones die Fahrleistung aufzeichnen,

bieten interessante Möglichkeiten, da sie die Satellitennavigation (Global Navigation Satellite System, GNSS) nutzen und die Daten per Mobilfunk (Cellular Network, CN) direkt an die Erhebungsstelle übermitteln können. Bei einer solchen Lösung müsste das Mobiltelefon aber auf jeder Fahrt