Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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Die künftige Fahrleistung orientiert sich für die Schweiz an den jeweils aktuellen Verkehrsperspektiven des Bundes (aktuell VP 2050, Szenario Basis).28
Die Entwicklung der Energieeffizienz stützt sich einerseits auf WLTP-CO2-Emissionen der Neufahrzeuge gemäss den Angaben im Rahmen der Typenprüfung. In der Schweiz werden die Daten aus dem TARGA29 genutzt. Andererseits basiert die Energieeffizienz auf Analysen zum Real-World-Verbrauch von PW basierend auf Online-Tankjournalen30 (ICCT, Tietge et al. 2020; Notter et al. 2022). Ergänzend wird der Treibstoffverbrauch jährlich mit dem nationalen Treibstoffabsatz kalibriert.31
Das HBEFA ist eine Standard-Datenquelle für Emissionsberechnungen. Es ist das Produkt einer gemeinsamen Anstrengung von Behörden und Entwicklungspartnern in sechs Ländern (CH, DE, AT, SE, NO, FR). Das HBEFA wurde beispielsweise auch für die Modellierung des Strassenverkehrs für die Schweizer Energieperspektiven 2050+ des Bundes verwendet.
Tarifmodell Abgabekategorie «leichte Nutzfahrzeuge»
Zu den leichten Nutzfahrzeugen werden vorliegend die Lieferwagen, die leichten Motorwagen und die Kleinbusse gezählt. Zusammen machen sie rund 8 Prozent des gesamten Fahrzeugbestandes aus, wobei die Lieferwagen mit rund 445'000 Fahrzeugen und einem Anteil von knapp 7 Prozent am gesamten Fahrzeugbestand den höchsten Anteil innerhalb der Abgabekategorie der leichten Nutzfahrzeuge ausmachen.
Exkurs: Leichte Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber höchstens 4250 kg
Mit der Botschaft vom 28. Mai 202532 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Weiterentwicklung der LSVA) hat der Bundesrat entschieden, dass leichte Nutzfahrzeuge, die das maximal zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg nur wegen des emissionsfreien Antriebs (Batterie oder Wasserstoff) um maximal 750 kg überschreiten, dauerhaft von der LSVA befreit werden sollen. Damit wird die vom Parlament angenommene Motion 18.3420 Bourgeois «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie» auch im Bundesgesetz vom 19. Dezember 199733 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz; SVAG) umgesetzt. Die Befreiung von Bourgeois-Fahrzeugen erfordert keine Anpassung am SVAG. Sie werden in der Revision der SVAV in den Katalog von ausgenommenen Fahrzeugtypen in Artikel 2 Absatz 1 SVAV aufgenommen.
Leichte elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bis maximal 4,25 Tonnen werden daher bei der Abgabe auf Elektrofahrzeuge dem Tarifmodell der leichten Nutzfahrzeuge zugeordnet und nicht den Tarifmodellen der schweren Nutzfahrzeuge. Mit dieser Einteilung soll eine koordinierte Umsetzung zwischen LSVA und der neuen Abgabe sichergestellt werden.
Das Vorgehen zur Herleitung der Tarife für die leichten Nutzfahrzeuge ist grundsätzlich analog zu den Personenwagen und basiert auf denselben Datengrundlagen (s. Ziff. 2.1.3.2). Der durchschnittliche spezifische Treibstoffverbrauch für ein konventionelles leichtes Nutzfahrzeug beträgt 8,8 Liter pro 100 Kilometer (HBEFA, für das Jahr 2030). Daraus resultiert ein Betrag von 6,7 Rappen pro Kilometer mit der
28 ARE 2022: Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050, Schlussbericht. 8. April 2022.
29 TARGA steht für «Technische Angaben Rauch, Geräusch, Abgas». Es handelt sich um eine Fachanwendung, die für die schweizerischen Zulassungs-, Prüf- und Kontrollbehörden sowie für die Motorfahrzeugkontrolle des Fürstentums Liechtenstein entwickelt wurde. In TARGA werden Typenscheine und Datenblätter verwaltet, die technische Angaben und Emissionsdaten aller Fahrzeuge enthalten. TARGA wurde per Ende 2024 bzw. Anfang 2025 ausser Betrieb genommen und durch das Nachfolgesystem IVITA-S (Initial Vehicle Information and Type Approval System) ersetzt.
30 Zum Beispiel : www.spritmonitor.de
31 Siehe https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/statistik-und-geodaten/energiestatistiken/energieverbrauchnach-bestimmungsfaktoren.html
32 BBl 2025 2133
33 SR 641.81