Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht

Erhebungssystem zur Verfügung steht, das nicht nur erhebungs- und manipulationssicher sowie kosteneffizient ist, sondern durch seine Benutzerfreundlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie der Berücksichtigung des «Datenschutzempfindens» bei den Abgabepflichtigen auf grosse Akzeptanz stösst.

Das Erhebungskonzept strebt deshalb einen offenen Ansatz an, der es den Abgabepflichtigen erlaubt, die für sie passende Ermittlungslösung zu wählen. Konkret sollen sie zwischen einer Selbstdeklaration der gefahrenen Kilometer anhand des Kilometerzählers im Fahrzeug und zwischen technischen Lösungen, die die genaue Ermittlung der abgabepflichtigen Fahrleistung (d.h. der Fahrleistung im Zollgebiet) ermöglichen, wählen können. Die Selbstdeklaration stellt eine einfache, kostengünstige und transparente Ermittlungslösung dar. Mit der Zulassung technischer Ermittlungslösungen gestützt auf Fahrzeugdaten oder in Form externer Geräte wie OBD-Dongles (On-Board-Diagnose) oder GNSS/CN-Geräten (Global Navigation Satellite System / Cellular Network) wird es insbesondere für Abgabepflichtige, die viel im Ausland unterwegs sind, möglich sein, die Bemessungsgrundlage genau ermitteln zu können.

Unabhängig von der Erhebungslösung verfügen die Vollzugsbehörden für die Veranlagung der Abgabe auf den inländischen Fahrzeugen - abgesehen von der zu ermittelnden Zahl der gefahrenen Kilometer - schon über alle erforderlichen Daten. Die Abgabe wird nämlich nur auf Fahrten von Elektrofahrzeugen erhoben, die im IVZ registriert sind. Folglich sind den Behörden alle Daten zu den Halterinnen und Haltern sowie den Fahrzeugen bereits bekannt. Damit die Abgabe bemessen und veranlagt werden kann, müssen die abgabepflichtigen Personen daher einzig noch die Fahrleistung des jeweiligen Fahrzeugs übermitteln, wobei es ihnen wie erläutert freisteht, ob sie dies selbst durch die blosse Meldung des Kilometerstandes machen oder ob sie einen Anbieter ihrer Wahl mit der Ermittlung und Übermittlung der Fahrleistung beauftragen wollen. Eine Bearbeitung von Geodaten erfolgt somit nur auf ausdrücklichen Wunsch der abgabepflichtigen Person und zwar nur durch einen von ihr ausgewählten Anbieter.

Selbstdeklaration

Abgabepflichtige, deren Elektrofahrzeuge wenig bis nie im Ausland gefahren werden oder für die eine exakte Ausscheidung der Auslandkilometer nicht wichtig ist, können sich für die periodische Meldung des Kilometerstands entscheiden (Selbstdeklaration). Die Fahrleistung wird dabei aus der Differenz zwischen altem und neuem Kilometerstand berechnet.

Der Prozess könnte so aussehen, dass die Abgabepflichtigen über einen ihnen zugestellten QR-Code auf ein Webportal gelangen, auf dem sie den aktuellen Kilometerstand ihrer der fahrleistungsabhängigen Abgabe unterliegenden Fahrzeuge eintragen. Gestützt auf den zu Beginn und am Ende jeder Veranlagungsperiode gemeldeten Kilometerstand wird die Fahrleistung berechnet und den Abgabepflichtigen durch das zuständige Strassenverkehrsamt in Rechnung gestellt.

Abbildung 17: Funktionsweise Selbstdeklaration

Mit dieser Lösung können Kilometer, die im Ausland gefahren werden, nicht ausgeschieden werden. Sie kommt deshalb tendenziell nur für Abgabepflichtige mit wenigen Auslandkilometern in Betracht. Allerdings fällt eine Mehrheit der Abgabepflichtigen in diese Nutzergruppe. Gemäss dem Mikrozensus Mobi-