Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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Die Ermittlung der Fahrleistung gestützt auf die Fahrzeugdaten garantiert eine genaue Berechnung der Fahrleistung. Zusätzliche dedizierte Erfassungsgeräte oder gar Eingriffe in die Fahrzeugelektronik sind nicht nötig. Allerdings besteht eine grosse Abhängigkeit von den Fahrzeugherstellern. Einzig sie haben direkten Zugriff auf die Fahrzeugdaten, womit es in ihren Händen liegt, ob die Fahrleistung sowohl in zeitlicher als auch in qualitativer Hinsicht korrekt gemeldet wird.
Exkurs: Datenzugriff und -nutzung – Entwicklungen in der EU EU-Datenverordnung
Am 11. Januar 2024 ist die EU-Datenverordnung42 in Kraft getreten. Die Verordnung schafft die Verfahren und Strukturen zur Erleichterung des Datenaustauschs durch Unternehmen, Einzelpersonen und den öffentlichen Sektor. Die neuen Vorschriften ermöglichen es Nutzern vernetzter Produkte, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten an Dritte weiterzugeben. So kann beispielsweise die Eigentümerin oder der Eigentümer eines vernetzten Fahrzeugs vom Hersteller verlangen, bestimmte Daten, die bei der Nutzung dieses Fahrzeugs erzeugt werden, an einen Reparaturdienst nach Wahl der Eigentümerin oder des Eigentümers oder an eine Versicherung weiterzugeben. Zusammen mit dem Daten-Governance-Rechtsakt43 werden auch gemeinsame europäische Datenräume geschaffen, um mehr Daten für die Nutzung in Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Kontrolle der Unternehmen und Einzelpersonen, die die Daten erzeugen, zu behalten. Die konkreten Auswirkungen und die Umsetzung sind noch offen, so auch die Auswirkungen auf die Schweiz.
EU-Initiative «Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen»
Zudem hatte die Europäische Kommission 2022 eine Konsultation zur Initiative «Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen» für eine neue Verordnung durchgeführt.44 Ausgangspunkt der Initiative ist der Umstand, dass moderne Fahrzeuge ein breites Spektrum an Daten generieren und erfassen können. Mit der Initiative sollen die Bedingungen für den Zugang zu solchen Daten und deren Nutzung festgelegt werden. Es sollen klare und wettbewerbsfreundliche Vorschriften für Dienstleistungen geschaffen werden, die auf dem Zugang zu Fahrzeugdaten beruhen, wie zum Beispiel die Reparatur und Wartung, Car-Sharing, Mobilität als Dienstleistung oder Versicherungen (z.B. nutzungsabhängige Versicherungsverträge «pay as you drive»).
Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist in Bezug auf Reparaturdaten und On-Board-Diagnosesysteme (OBD) seit 2007 auf EU-Ebene geregelt, damit ein fairer Wettbewerb auf dem Anschlussmarkt für Reparaturen und Wartung sichergestellt ist. Seither hat sich der Markt für vernetzte Fahrzeuge weiterentwickelt. Der Zugang zu Daten, Funktionen und Ressourcen ist entscheidend für die Entwicklung innovativer datengesteuerter Mobilitätsdienste. Auch Behörden benötigen Zugang zu Daten, Funktionen und Ressourcen, um ihre Aufgaben ausführen zu können.
Die vorgängig erwähnte EU-Datenverordnung wird die Position der Nutzerinnen und Nutzer dadurch stärken, dass ihnen das Recht eingeräumt wird, Fahrzeugdaten einzusehen und diese an Dritte weiterzugeben. Die Bestimmungen der Datenverordnung über den Datenzugang sind als sektorübergreifende Rechtsvorschriften aber möglicherweise nicht ausreichend detailliert für die Erbringung datenabhängiger Dienstleistungen im Automobilsektor. Überdies könnten sie den Problemen im Zusammenhang mit den Unterschieden zwischen Fahrzeugmarken sowie den einschlägigen Cybersicherheits- und Sicherheitsmassnahmen bei vernetzen Fahrzeugen nicht gerecht werden. Damit eine angemessene Umsetzung der Datenverordnung im Automobilökosystem gewährleistet ist, soll sie durch
42 Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2854&qid=1703516693631
43 Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten- Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt); https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/868/oj?locale=de
44 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13180-Zugang-zu-Fahrzeugdaten-funktionenund-ressourcen_de