Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Übersicht

Die Abgabe soll grundsätzlich unabhängig vom Immatrikulationsland auf allen in der Schweiz verkehrenden Strassenfahrzeugen und nur auf im Zollgebiet gefahrenen Strecken erhoben werden. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen und Rahmenbedingungen unterscheiden sich die Ermittlungsarten für die verschiedenen Abgabekategorien. Zu unterscheiden ist ebenfalls zwischen in- und ausländischen Fahrzeugen, weil für ausländische Fahrzeuge neben einer fahrleistungsabhängigen auch eine pauschale Abgabe zur Anwendung kommen soll (s. Ziff. 2.1.4). Pauschale Abgaben werden insbesondere deshalb vorgesehen, weil die Erhebung einer fahrleistungsabhängigen Abgabe bei einzelnen Abgabekategorien oder bei ausländischen Fahrzeugen schwierig umzusetzen oder unverhältnismässig wäre.

Insbesondere bei den Abgabekategorien Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge können verschiedene (technische) Arten zur Ermittlung der Fahrleistung zur Anwendung gelangen. Es gibt somit keine einheitliche Lösung.

In den Ziffern 2.1.6.1 bis 2.1.6.7 werden das Erhebungskonzept bzw. der Erhebungsprozess je Abgabekategorie im Detail erläutert. Auf die teilweise erheblichen Abweichungen bei der Erhebung der Abgabe auf in- und ausländischen Fahrzeugen wird in den Ziffern 2.1.6.8 ff., soweit angezeigt, separat eingegangen.

Abbildung 16: Übersicht Erhebung nach Abgabekategorie und Immatrikulationsort Abgabekategorie Inländische Fahrzeuge Ausländische Fahrzeuge

Personenwagen fahrleistungsabhängige Abgabe: zeitabhängige Pauschalabgabe

• Selbstdeklaration oder

• Zugelassener Anbieter (bspw. fahrleistungsabhängige Abgabe Nutzung von Fahrzeugdaten (zugelassene Anbieter)

oder Erfassungsgerät)

Leichte Nutzfahrzeuge fahrleistungsabhängige Abgabe: zeitabhängige Pauschalabgabe

• Selbstdeklaration oder

• Zugelassener Anbieter (bspw. fahrleistungsabhängige Abgabe Nutzung von Fahrzeugdaten (zugelassene Anbieter)

oder Erfassungsgerät)

Schwere Nutzfahrzeuge

Gütertransport fahrleistungsabhängige Abgabe: fahrleistungsabhängige Abgabe

• Erhebungslösung LSVA • Erhebungslösung LSVA

Personentransport fahrleistungsabhängige Abgabe: fahrleistungsabhängige Abgabe

• Erhebungslösung LSVA • Erhebungslösung LSVA

• Selbstdeklaration

• Nutzung von Fahrzeugdaten

(zugelassener Anbieter)

Motorräder Jahrespauschale zeitabhängige Pauschalabgabe

Motorfahrräder Jahrespauschale keine

(schnelle/schwere)

Erhebung Abgabekategorien «Personenwagen» und «leichte Nutzfahrzeuge» a) Erhebungskonzept

Der Erhebungsprozess gestaltet sich für Fahrzeuge der beiden Abgabekategorien Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge genau gleich. Deshalb werden diese beiden Kategorien in dieser Ziffer gemeinsam abgehandelt.

Mit annähernd einer Million Elektrofahrzeugen, die Schätzungen zufolge bis 2030 in Verkehr stehen werden, entfällt auf diese beiden Abgabekategorien – und insbesondere auf die Personenwagen – der mit Abstand bedeutendste Anteil an Abgabepflichtigen. Entsprechend wichtig ist es, dass für sie ein