Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Abbildung 18: Funktionsweise zugelassene Anbieter A Zulassung für Anbieter Generelle Bestimmungen und Anforderungen/Vorgaben Antrag des BAZG an Anbieter

- A …Ermittlung und Übermittlung der Fahrleistung

Zulassung

- B …Datenqualität

- C …Qualitätssicherung

3

- D …

- E …1

Vereinbarung Ermittlung – Übermittlung – Abrechnung2

B Fahrleistung Schweiz a

Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) Fahrzeug-Immatrikulation 1ABCD41JSMN109186

Zugelas-

Fahrzeugdaten sener FIN FIN Kt. Stassen-

1 (km/GNSS) Anbieter 2 BAZG3

∑ km-CH ∑ km-CH verkehrsamt (z.B.

Fahrzeug-

hersteller, c Erfassungsgerät

z.B. OBD- Fahrzeug-

datenhub, IVZ b

1 Dongle oder Anbieter von (ASTRA)

GNSS/CN Erfassungsge4

(km/GNSS) räten) Rechnung

Fahrzeugdaten

Mit der Digitalisierung haben sich Fahrzeuge zu eigentlichen Computern auf Rädern entwickelt. Ausgestattet mit zahlreichen Sensoren überwachen sie permanent und in Echtzeit eine Vielzahl von Parametern und generieren laufend Daten, u.a. zu Standort, Route oder Distanz. Moderne Fahrzeuge sind zudem in aller Regel vernetzt. Diese Fahrzeuge können über das Mobilfunknetz ständig mit dem Fahrzeughersteller, anderen Fahrzeugen oder mit der Infrastruktur kommunizieren. Bereits heute verfügen die Hersteller über alle Daten, die zur Erhebung der Abgabe erforderlich sind oder können diese Daten bei Bedarf aus den Fahrzeugen abrufen. So können die Hersteller auf die Kilometerstände und die vom bordeigenen GNSS generierten Geodaten zugreifen. Gestützt darauf bzw. aus der Differenz zwischen den Kilometerständen am Anfang und am Ende jeder Abgabeperiode abzüglich der Differenz zwischen den Kilometerständen vor und nach Grenzübertritten anlässlich von Fahrten im Ausland, kann die für die Abgabepflicht massgebende Fahrleistung im Zollgebiet berechnet werden.

Da die Vollzugsorgane keinen Zugriff auf die Geodaten erhalten sollen, ist deren Auswertung zur Abgrenzung der Fahrleistung im Ausland, d.h. das «Geofencing» zur Ermittlung der Grenzübertritte, durch die Hersteller vorzunehmen. Alternativ können die Hersteller die erforderlichen Daten Fahrzeugdaten-Hubs oder anderen Dienstanbietern zur Verfügung stellen, damit diese die Geodaten auswerten und die Fahrleistung im Zollgebiet berechnen. In Zukunft wäre auch denkbar, dass die Übermittlung der Fahrleistung direkt aus den Fahrzeugen erfolgt. Moderne Fahrzeuge verfügen über Betriebssysteme, die es Nutzern ermöglichen, ähnlich wie auf Smartphones Applikationen zu installieren. Noch stehen nur wenige Applikationen zur Verfügung, doch ist zu erwarten, dass auch dieser Markt wachsen wird. Eine Applikation für Elektrofahrzeuge, die von einem Anbieter bereitgestellt wird, könnte das Erkennen der Grenzen sowie die Übermittlung der Kilometerstände bzw. der Fahrleistung im Zollgebiet direkt aus dem Fahrzeug an die Vollzugsorgane übernehmen.

Dadurch, dass die Daten von vernetzten Fahrzeugen direkt aus ihrer Bordelektronik generiert werden, sind sie sehr gut vor Manipulationen durch die Abgabepflichtigen bzw. die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter geschützt und erfordern keine besonderen Kontrollmechanismen. Insbesondere sind keine strassenseitigen Kontrollmassnahmen analog zu den festen und mobilen Kontrollanlagen für die LSVA erforderlich. Trotzdem soll die Plausibilität der gelieferten Daten anhand der Kilometerstände, welche zu Beginn und Ende der Abgabepflicht (d.h. bei In- und Ausserverkehrsetzung) bzw. jeder Abgabeperiode zusammen mit den Angaben über die Fahrleistung übermittelt werden müssen sowie anhand der anlässlich der periodischen Motorfahrzeugkontrollen im IVZ erfassten Kilometerstände, überprüft werden. Insbesondere soll die korrekte Datenerfassung und Ermittlung der abgabepflichtigen Fahrleistung durch den jeweiligen Anbieter jedoch im Rahmen von Audits geprüft werden.