Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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der geschätzte Betrag von 221 Millionen Franken kontinuierlich zurück. Bei Einführung der neuen Abgabe im Jahr 2030 beträgt der Ausfall bei der Mehrwertsteuer ohne Massnahmen rund 35–45 Millionen Franken (abhängig vom gewählten Referenzjahr).
Um die durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auf Mineralölsteuern entstehenden Einnahmeverluste auszugleichen, können die Tarife der fahrleistungsabhängigen Abgabe um 5,0 Prozent erhöht werden (Mehrwertsteueräquivalent). Dadurch wird gewährleistet, dass die Gesamteinnahmen aus der fahrleistungsabhängigen Abgabe dem bisherigen Niveau entsprechen, das zuvor durch die Mineralölsteuern sowie die darauf erhobene Mehrwertsteuer erzielt wurde.
Die durch das Mehrwertsteueräquivalent generierten Einnahmen fliessen vollständig dem allgemeinen Bundeshaushalt zu (s. Ausführungen zu Art. 86 BV in Ziff. 3.1).
Anpassung der Abgabetarife mit einem «Mehrwertsteueräquivalent»
Die in der Ziffer 2.1.3 definierten Abgabetarife werden um das Mehrwertsteueräquivalent ergänzt. Hierfür wird die Tarifgleichung mit dem Faktor 1,05 multipliziert. Für die Personenwagen wird dies nachfolgend dargestellt. Inklusive der Mehrwertsteuer gelten folgende Abgabetarife:
Abgabekategorie Personenwagen
Abgabetarif PW (Rp./km) = 1,05 ∗ (5,1 Rp. + 0,0025 Rp./kg ∗ (Fahrzeuggesamtgewicht – 2’383 kg))
Abgabetarif PW (Rp./km) = 5,4 Rp. + 0,0026 Rp./kg ∗ (Fahrzeuggesamtgewicht – 2’383 kg)
Abgabekategorie leichte Nutzfahrzeuge
Abgabetarif LNF (Rp./km) = 7,0 Rp. + 0,0024 Rp./kg ∗ (Fahrzeuggesamtgewicht – 3’525 kg)
Abgabekategorie schwere Nutzfahrzeuge Gütertransport
Abgabetarif SNF-G (Rp./km) = 21,5 Rp. + 0,0004354 Rp./kg ∗ (Fahrzeuggesamtgewicht – 33’200 kg)
Abgabekategorie schwere Nutzfahrzeuge Personentransport
Abgabetarif SNF-P (Rp./km) = 25,9 Rp. + 0,00106659 Rp./kg ∗ (Fahrzeuggesamtgewicht – 21’100 kg)
Bei der Herleitung der pauschalen Abgaben unter der Ziffer 2.1.3 wurden die Beträge ebenfalls um 5 Prozent erhöht, jedoch auf ganze Zahlen gerundet und darauf geachtet, dass die Abstufungen zwischen den einzelnen Gewichtsklassen nachvollziehbar und annähernd gleich gross sind.
Abbildung 15: Jahrespauschalen Motorräder inkl. Mehrwertsteueräquivalent Gewichts- Gesamtgewicht Jahrespauschale
klasse (in kg) (in Fr.)
1 Bis 300 50.00
2 301–400 65.00
3 401– 500 80.00
4 501– 600 100.00
5 601–700 120.00
6 701–800 140.00
7 ab 801 160.00