Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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haben nach bestimmten Kriterien priorisiert. Ein begonnenes Vorhaben wird in zehnwöchigen, sogenannten Product Increments umgesetzt. Dadurch können Änderungen an den Anforderungen, Rückmeldungen der Endbenutzer oder andere Umfeldveränderungen laufend berücksichtigt werden. Zentral ist, dass die Rückmeldungen auf sämtlichen involvierten Stufen regelmässig abgeholt und einbezogen werden. Das Erhebungs- und Vollzugskonzept kann nach diesem Modell in vier Phasen und in weniger als vier Jahren umgesetzt werden, sofern bei Projektstart noch Synergien aus dem aktuell laufenden DaziT-Programm des BAZG50 genutzt werden können: Initialisierung (4 Monate), Analyse (10 Monate), Implementierung (23 Monate) und Einführung (3 Monate).
Die Initialisierung dient der Zusammensetzung des Projektteams und einer Umschreibung des Projekts, inklusive einer Grobschätzung des zu erwartenden Aufwands. Die Analyse stützt sich auf die Rechtsgrundlagen der künftigen Abgabe ab und umfasst nebst einer Schutzbedarfsanalyse und der Definition der Zulassungsbedingungen für die Anbieter u.a. die Erstellung der Soll-Architektur und -Prozesse, des Bearbeitungs- und Berechtigungskonzepts sowie der Kosten- und Ressourcenschätzung für die Implementierung.
Die Implementierung wird rund zwei Jahre beanspruchen. Sie beinhaltet die Schaffung des Informationssystems (d.h. einer Applikation bzw. eines Webportals für die Meldung des Kilometerstands sowie einer B2B-Datenplattform für die Übermittlung der Fahrleistung durch die zugelassenen Anbieter) und die Anpassung des Verkehrsabgabenportals für das Lösen der pauschalen Abgabe für ausländische Fahrzeuge. Dazu kommt die Erweiterung bestehender Systeme (insbesondere LSVA und IVZ) und Schnittstellen zu diesen Systemen sowie zu den Systemen der kantonalen Strassenverkehrsämter. Teil der Implementierung bilden überdies die Zulassung der (ersten) Anbieter, wofür in Anlehnung an die Zulassung von EETS- und NETS-Anbietern für die LSVA ein Zulassungsverfahren mit konkreten technischen und betrieblichen Anforderungen entwickelt wird, und der Aufbau der für den Vollzug zuständigen Organisationseinheit beim BAZG. Aufgrund des agilen Vorgehens können Tests, Pilotphasen und Schulungen bereits während der Implementierung durchgeführt werden.
Die eigentliche Einführung kann schliesslich innert wenigen Monaten erfolgen.
Ein wesentliches Element im Hinblick auf die Einführung der Abgabe bildet die Informationskampagne. Wie unter Ziffer 2.1.6.3 erläutert, werden im Rahmen der Implementierung zielgruppengerechte Informationsmassnahmen und -kampagnen konzipiert und umgesetzt.
3 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln der Variante «Fahrleistung»
3.1 Bundesverfassung
Allgemeines
Mit der Vorlage zur Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) wurde im Artikel 131 unter Absatz 2 Buchstabe b BV die Kompetenz für den Bund verankert, eine Abgabe für Motorfahrzeuge zu erheben, wenn diese andere Antriebsmittel als Treibstoffe nach Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe e BV verwenden. Nach Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe d BV wird der Reinertrag dieser Abgabe dem NAF zugewiesen. Damit der Reinertrag der Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen künftig analog zu den Mineralölsteuern verwendet werden kann, müssen die Artikel 86 (Abs. 2 Bst. d, e und ebissowie Abs. 2bisund Abs. 4 Bst. a und b) und 196 (Ziff. 3 Abs. 2 und 2bis) punktuell angepasst oder ergänzt werden.
Die Mineralölsteuern auf Treibstoffen setzen sich zusammen aus der Verbrauchssteuer («Grundsteuer») und dem Zuschlag auf der Verbrauchssteuer. Der Reinertrag der Grundsteuer wird zur Hälfte für die SFSV und in der Regel zu 10 Prozent für den NAF verwendet; der Rest fliesst in den allgemeinen Bundeshaushalt. Der Reinertrag des Zuschlags wird vollständig dem NAF zugewiesen. Diese (historisch entstandene) Zweiteilung in Grundsteuer und Zuschlag soll bei der neuen Abgabe auf der Fahrleistung
50 Mit dem Programm DaziT, das am 1. Januar 2018 offiziell lanciert wurde, werden bis Ende 2026 u.a. die Zoll-, Abgabeerhebungs- und Kontrollprozesse vereinfacht, optimiert und digitalisiert. Die Entwicklung neuer digitaler Lösungen erfolgt in zwei Agile Release Trains (ART). Diese beiden ART setzen sich aus mehreren Teams und rund 200 Personen zusammen (Scrum Master, Entwickler, Architekten, Tester, Product Owner u.a.). Im Rahmen von DaziT konnte das BAZG bis anhin rund 40 Apps, Anwendungen und IT-Basisdienste in Betrieb nehmen (Transformationsprogramm DaziT).