Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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Gemäss Schätzung belaufen sich die Investitionskosten für die Implementierung auf total 41 Millionen Franken und die Betriebskosten über die ersten zehn Jahre (2030−2039) auf total 857 Millionen Franken, wobei die Entschädigung der Kantone den Betriebskosten angerechnet wird.
Abbildung 26: Übersicht Kosten Angaben in Mio. Fr. Vor 2030 2030−2039 Total Implementierung 41 ---41
Kosten Bund (Personal-/Sachkosten) 41 ---41
Betrieb --- 857857
- Kosten Bund (Personal-/Sachkosten) --- 202202
- Entschädigung Bund an Kantone --- 655655
Total Kosten 41 857898
Bruttoeinnahmen Abgabe (ohne MWST-Äq) --- 17’900 17'900
Anteil Vollzugkosten in % der Bruttoeinnahmen 5,0% Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen.
Investitionskosten für die Implementierung
• Allgemeine Investitionskosten: Hierunter fallen die allgemeinen Projektkosten, wie z.B. das Pro-
jektteam, die Kosten für die Informationskampagne, einschliesslich der Erstellung einer Website sowie der zusätzliche Personalaufwand während der Ramp-up-Phase des Erhebungssystems.
• Erhebung/Informationssystem: Diese Position umfasst den Aufbau des Informationssystems, die
Anpassungen des Verkehrsabgabenportals und des LSVA-Systems, die Kosten für die Anbindung, das Testen und die Integration aller Schnittstellen, insbesondere zu den Kantonen, dem IVZ oder den Anbietern, sowie für die Zulassung der Anbieter.
• Kontrolleinrichtungen: Die anfallenden Kosten betreffen die Beschaffung von Hilfsmitteln wie
Handgeräte/Tablets für die Kontrolle und deren Integration ins Gesamtsystem, einschliesslich Tests.
• Entschädigung Kantone: Die Vollzugskosten der Kantone werden mit einer Pauschale je veran-
lagtem Elektrofahrzeug entschädigt. Darin enthalten ist auch die Entschädigung der Investitionskosten. Die Details dazu sind unter den Betriebskosten aufgeführt.
Betriebskosten
• Allgemeine Betriebskosten: Die allgemeinen Betriebskosten umfassen die Fixkosten der Betriebs-
organisation, die laufenden Kosten der Informationsvermittlung, die Kosten für die Zulassung neuer Anbieter sowie die Kommissionen für die für die Entrichtung der Abgabe auf ausländische Fahrzeuge benutzten Zahlungsmittel.
• Erhebung/IT-Infrastruktur und Services: Diese Position beinhaltet die Kosten für den Betrieb, die
Wartung und die Weiterentwicklung des Informationssystems sowie einen Kostenbeitrag für den Betrieb, die Wartung und Anpassungen des Verkehrsabgabeportals, des LSVA-Systems sowie des IVZ.
• Kontrolle: Kosten für den Betrieb und die Wartung der Hilfsmittel für die Kontrolle.
• Entschädigung Anbieter: Die Abgeltung der Dienstleistung für die Ermittlung der abgabepflichtigen
Fahrleistung für schwere Nutzfahrzeuge zum Gütertransport ist bereits über die LSVA geregelt