Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten

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Gemäss Schätzung belaufen sich die Investitionskosten für die Implementierung auf total 41 Millionen Franken und die Betriebskosten über die ersten zehn Jahre (2030−2039) auf total 857 Millionen Franken, wobei die Entschädigung der Kantone den Betriebskosten angerechnet wird.

Abbildung 26: Übersicht Kosten Angaben in Mio. Fr. Vor 2030 2030−2039 Total Implementierung 41 ---41

Kosten Bund (Personal-/Sachkosten) 41 ---41

Betrieb --- 857857

- Kosten Bund (Personal-/Sachkosten) --- 202202

- Entschädigung Bund an Kantone --- 655655

Total Kosten 41 857898

Bruttoeinnahmen Abgabe (ohne MWST-Äq) --- 17’900 17'900

Anteil Vollzugkosten in % der Bruttoeinnahmen 5,0% Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen.

Investitionskosten für die Implementierung

• Allgemeine Investitionskosten: Hierunter fallen die allgemeinen Projektkosten, wie z.B. das Pro-

jektteam, die Kosten für die Informationskampagne, einschliesslich der Erstellung einer Website sowie der zusätzliche Personalaufwand während der Ramp-up-Phase des Erhebungssystems.

• Erhebung/Informationssystem: Diese Position umfasst den Aufbau des Informationssystems, die

Anpassungen des Verkehrsabgabenportals und des LSVA-Systems, die Kosten für die Anbindung, das Testen und die Integration aller Schnittstellen, insbesondere zu den Kantonen, dem IVZ oder den Anbietern, sowie für die Zulassung der Anbieter.

• Kontrolleinrichtungen: Die anfallenden Kosten betreffen die Beschaffung von Hilfsmitteln wie

Handgeräte/Tablets für die Kontrolle und deren Integration ins Gesamtsystem, einschliesslich Tests.

• Entschädigung Kantone: Die Vollzugskosten der Kantone werden mit einer Pauschale je veran-

lagtem Elektrofahrzeug entschädigt. Darin enthalten ist auch die Entschädigung der Investitionskosten. Die Details dazu sind unter den Betriebskosten aufgeführt.

Betriebskosten

• Allgemeine Betriebskosten: Die allgemeinen Betriebskosten umfassen die Fixkosten der Betriebs-

organisation, die laufenden Kosten der Informationsvermittlung, die Kosten für die Zulassung neuer Anbieter sowie die Kommissionen für die für die Entrichtung der Abgabe auf ausländische Fahrzeuge benutzten Zahlungsmittel.

• Erhebung/IT-Infrastruktur und Services: Diese Position beinhaltet die Kosten für den Betrieb, die

Wartung und die Weiterentwicklung des Informationssystems sowie einen Kostenbeitrag für den Betrieb, die Wartung und Anpassungen des Verkehrsabgabeportals, des LSVA-Systems sowie des IVZ.

• Kontrolle: Kosten für den Betrieb und die Wartung der Hilfsmittel für die Kontrolle.

• Entschädigung Anbieter: Die Abgeltung der Dienstleistung für die Ermittlung der abgabepflichtigen

Fahrleistung für schwere Nutzfahrzeuge zum Gütertransport ist bereits über die LSVA geregelt