Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten
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wird die multilaterale Zusammenarbeit gestärkt (Ziel 14), sodass die Schweiz kohärent und als verlässliche Partnerin agieren kann (Ziel 15).
Beide Vorlagen entsprechen auch den Zielen der am 28. April 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Gleichstellungsstrategie 2030, da das verbesserte Inkasso von Unterhaltsbeiträgen das Armutsrisiko von Familien, insbesondere von Einelternhaushalten, verringert.
1.8 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Das Gesetzgebungsprojekt dient der Erfüllung der Motion Paganini 22.3250 «Haager Unterhaltsübereinkommen. Vorbereitung und Ratifizierung durch die Schweiz».
2 Bisherige Arbeiten
Das internationale Alimenteninkasso − und insbesondere die Organisation der dafür zuständigen Behörden in der Schweiz − ist schon seit vielen Jahren Gegenstand von Diskussionen, sowohl auf der Fachebene als auch auf der politischen Ebene.
Der Bericht des Bundesrates «Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso» in Erfüllung des Postulats (06.3003) von 2011 wies auf zahlreiche Herausforderungen im Bereich des internationalen Alimenteninkassos hin (z.B. Unklarheiten bei den Kosten, fehlendes Fachwissen bei den Sachbearbeitenden, Aufgabenverlagerungen von den Kantonen zum Bund, Ungleichbehandlung nationaler und internationaler Fälle).
Als 2015 die Alimenteninkassostellen zur Harmonisierung der nationalen Inkassohilfe befragt wurden, sprachen sich viele Sachbearbeitende für eine Übernahme der internationalen Fälle durch eine Bundeszentralbehörde aus.22 Im Rahmen der 2017 durchgeführten Vernehmlassung23 zur Inkassohilfeverordnung wünschten sich ungefähr die Hälfte der Kantone eine «Kann-Bestimmung», die es den Fachstellen ermöglicht, die Bearbeitung der internationalen Inkassohilfefälle an den Bund zu übertragen. Einige Kantone stellten sich darunter die Übertragung von Einzelfällen vor, andere die Zuständigkeitsübertragung für die gesamte Fallbearbeitung aller Dossiers. Wieder andere Kantone forderten lediglich eine grössere Unterstützung durch den Bund, ohne die heutige Organisationsstruktur in Frage zu stellen.
2019 wurde das Postulat Vogler 19.3105 «Familien schützen und Gemeinwesen entlasten. Die Ratifikation des Haager Unterhaltsübereinkommens prüfen» an den Bundesrat überwiesen. Unter Einbezug der Behörden und Dienstleistungserbringer auf Kantons- und Gemeindeebene wurde daraufhin vom Bundesamt für Justiz (BJ) in Absprache mit dem Sekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine repräsentative Arbeitsgruppe eingesetzt, die an drei Sitzungen zwischen 2019 und 2020 die Probleme des heutigen Alimenteninkassosystems aus Sicht der sachbearbeitenden Personen diskutierte sowie verschiedene Modelle für die zukünftige Behördenorganisation entwarf.
Der 2021 veröffentlichte Bericht24 zum Postulat Vogler kam zum Schluss, dass die heutigen Probleme des grenzüberschreitenden Unterhaltsinkassos mit einer Konzentration der Sachbearbeitung bei möglichst wenigen Stellen behoben werden können. Offen blieb in der Arbeitsgruppe aber, ob die Spezialisierung und Konzentration auf kantonaler Ebene erfolgen sollte, oder ob eine Bundeszentralbehörde mit Sachbearbeitungsfunktion vorzuziehen wäre. Die Vorstellungen der Aufgaben einer Bundeszentralbehörde variierten von «mehr Unterstützung als heute» bis hin zur kompletten Sachbearbeitung inklusive Kontakt mit den betroffenen Perso-
22 www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Unterhalt des Kindes > Vernehmlassungsverfahren betreffend die Inkassohilfeverordnung > Anhang zum Bericht
23 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2017 > EJPD
24 www.parlament.ch > Suchbegriff «19.3105» > Bericht