Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten
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nen. Als der Bericht 2021 in der Rechtskommission des Nationalrats vorgestellt wurde, gab es allerdings keine Diskussion, die Anhaltspunkte für die weiteren Arbeiten hätte geben können.
Für die Umsetzung der Motion Paganini 22.3250 wurde erneut eine repräsentative Arbeitsgruppe mit Sachbearbeitenden aus Kantonen und Gemeinden einberufen, die an drei Sitzungen zwischen 2023 und 2024 die Behördenorganisation unter dem HUÜ diskutierte. Die Meinungen, ob die Sachbearbeitung inskünftig beim Bund oder weiterhin in den Kantonen erfolgen sollte, gingen aber auseinander. Dabei gab es auch keine Korrelation zwischen der Präferenz für eine bestimmte Lösung und der Kantonsgrösse oder der bestehenden Organisationsform. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wiesen auch darauf hin, dass sich die Meinung der Sachbearbeitenden nicht unbedingt mit den Ansichten der politischen Entscheidungsträger decken. Alle waren sich immerhin einig, dass die heutige Situation nicht gut ist. Als problematisch erachtet wurde die geltende Lage vor allem von den Sachbearbeitenden aus jenen Kantonen, die nicht über genügend Ressourcen und Unterstützung für die Sachbearbeitung verfügen. Auch die Sachbearbeitenden aus Kantonen mit genügend Fallvolumen bestätigten, dass es eine gewisse Anzahl Fälle pro Person braucht, um Erfahrung aufzubauen und mit sinnvollem Aufwand gute Arbeit leisten zu können. Dieser Umstand sollte bei der politischen Entscheidung mitberücksichtigt werden.
Fazit aus all diesen Diskussionen der letzten Jahre ist, dass die heutige Situation unbefriedigend ist, und dass die Sachbearbeitung inskünftig bei möglichst wenigen Stellen konzentriert werden muss, um Fachwissen und Erfahrung zu gewährleisten.
3 Haager Unterhaltsübereinkommen (Vorlage 1)
3.1 Grundzüge des HUÜ
Das Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und anderen Familienangehörigen, das am 23. November 2007 in Den Haag verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die internationale Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu verbessern. Dazu werden Zentralbehörden eingesetzt, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten und bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen helfen (Art. 1 HUÜ).
Das HUÜ verbessert und erweitert die Mechanismen, die bereits mit dem NYÜ eingeführt worden waren. Das Übereinkommen präzisiert z.B., welche Aufgaben die Behörden wahrnehmen müssen. Dazu gehören die Lokalisierung der unterhaltspflichtigen Person oder Auskünfte über ihre finanziellen Verhältnisse. Das HUÜ regelt die Grundlagen und Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln und erleichtert diese sowie die Titelerrichtung und -abänderung, indem die vorzulegenden Schriftstücke präzisiert und Legalisierungs- und Übersetzungserfordernisse geklärt werden. Auch wird mittels einheitlicher Formulare, die in mehreren Sprachen verfügbar sind, die grenzüberschreitende Kooperation vereinfacht. Schliesslich macht das Übereinkommen gewisse Vorgaben, z.B. zur Kostentragung oder zur Bearbeitungsdauer. Zudem wird durch die kostenlose Bereitstellung der meisten Dienstleistungen ein effektiver Zugang zu grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren ermöglicht. Neu ist, dass die Zentralbehörden unter gewissen Umständen auch im Interesse der unterhaltspflichtigen Personen tätig werden müssen.
Das Übereinkommen fördert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten. Um eine einheitliche Anwendung des Übereinkommens zu gewährleisten und Probleme zu lösen, finden im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht regelmässig Treffen der Vertragsstaaten und von Arbeitsgruppen statt.
Durch diese Massnahmen − ergänzt durch ein spezielles und unter der Leitung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ausgearbeitetes Datenverwaltungssystem (iSupport), welches auch die grenzüberschreitend sichere Kommunikation und Übermittlung von Unterhaltsdossiers ermöglicht und dessen Einführung in der Schweiz zu gegebener Zeit zu prüfen