Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten

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trags wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gemäss Artikel 217 des Strafgesetzbuchs (StGB)59. Inskünftig sollen die Fachstellen bei den Polizeibehörden der Kantone die Ausschreibung von Unterhaltsschuldnern auch ohne die gleichzeitige Stellung eines Strafantrags beantragen können, um ihren Aufenthalt ausfindig zu machen.

Die Antragsberechtigung soll neben den Fachstellen auch der Zentralen Behörde des Bundes gemäss BG-HUÜ für die internationalen Alimenteninkassofälle zukommen; sie kann die Anmeldung mittels Formular über fedpol beantragen.

6.5 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Art. 50a

Die Organe, die mit der Durchführung, der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194660 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) betraut sind, verfügen über Daten, die auch für die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen interessant sein können. Diese Daten wie z.B. Adressen oder Angaben über Arbeitgeber/Renten sollen inskünftig auch die Behörden nutzen können, die mit dem internationalen Alimenteninkasso befasst sind.

Relevant für die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen kann z.B. sein, ob und in welchem Umfang AHV-/IV Renten, Kinderrenten oder Ergänzungsleistungen bezogen werden und wie die diesbezüglichen Verfügungen und Berechnungsgrundlagen lauten. Zudem ist der individuelle Kontoauszug relevant, da er Informationen über die Arbeitstätigkeit, den Arbeitgeber und den Lohn enthält. Auch die Adresse der betroffenen Person kann erfragt werden, soweit sie bekannt ist.

Die Datenbekanntgabe erfolgt nur im Einzelfall und auf schriftliches, begründetes Gesuch hin. Die Datenbekanntgabe soll an die Fachstellen sowie die Zentrale Behörde des Bundes gemäss BG-HUÜ für die internationalen Alimenteninkassofälle erfolgen können.

Es ist darauf hinzuweisen, dass ein vergleichbares Auskunftsrecht der auf nationaler Ebene mit dem Alimenteninkasso betrauten Fachstellen bereits am 14. Juni 2024 vom Parlament im Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 198261 (AVIG) eingeführt wurde62.

6.6 Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Art. 40

Bereits heute können die für die Inkassohilfe zuständigen Fachstellen der Kantone den gemäss dem Bundesgesetz vom 25. Juni 198263 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zuständigen Vorsorgeeinrichtungen melden, ob sich eine versicherte Person mit regelmässig zu erbringenden Unterhaltszahlungen im Umfang von mindestens vier monatlichen Zahlungen in Verzug befindet. Die Vorsorgeeinrichtung muss dann der Fachstelle den Eintritt der Fälligkeit der Ansprüche der ihr gemeldeten Versicherten melden und darf frühestens 30 Tage nach Zustellung der Meldung an die Fachstelle Auszahlungen machen. So können gegebenenfalls Gelder verarrestiert und für die Tilgung von Alimentenschulden genutzt werden.

59 SR 311.0

60 SR 831.10

61 SR 837.0

62 BBl 2024 1457

63 SR 831.40