Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/31: 21.470 n Pa. Iv. Roduit. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden · 14 Seiten
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Nach Artikel 95 Abs. 1 BV kann der Bund Vorschriften erlassen über die Ausübung der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit.
Gemäss Artikel 122 Abs. 1 BV ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Zivilprozessrechts Sache des Bundes.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Änderung des UWG wirft mit Blick auf internationale Verpflichtungen keine besonderen Fragen auf.
6.3 Erlassform
Die Änderung des UWG erfolgt in der Form eines Bundesgesetzes.