Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/31: 21.470 n Pa. Iv. Roduit. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden · 18 Seiten

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parlamentarischen Initiative 21.470, die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung bei Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen, umgesetzt. Gleichzeitig bleibt der zivilrechtliche Weg durch den unveränderten Artikel 7 UWG offen. Zudem bietet sich diese Lösung aufgrund ihrer einfachen und praktikablen Umsetzung, mit der Änderung eines einzelnen Erlasses, an.

Dieser Bericht berücksichtigt sämtliche eingereichten Stellungnahmen.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 61 Stellungnahmen ein.

Vernehmlassungsteilnehmer Anzahl Stellungnahmen Kantone26

Politische Parteien5

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft6

Weitere Verbände und Handelskammern24

Total61

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

3 Allgemeiner Überblick

3.1 Teilnehmer, welche die Vorlage der Kommission unterstützen

Kantone: FR; GE; GL; JU; LU; NE; SH; SZ; SO; TI; VS; ZH

Politische Parteien: GRÜNE Schweiz

Verbände: constructionromande; EIT.swiss; FER; FMB; Kaufmännischer Verband

Schweiz; SBK; SSE Genève; suissetec

3.2 Teilnehmer, welche die Vorlage der Kommission unterstützen, aber zusätzlich eine weitergehende Regulierung wünschen

Politische Parteien: EVP; SPS

Verbände: SGB; Travail.Suisse

3.3 Teilnehmer, welche die Vorlage ablehnen

Kantone: AG; AR; AI; BL; BS; BE; GR; NW; OW; SG; TG; UR; VD; ZG

Politische Parteien: FDP; SVP

Verbände: AM Suisse; Arbeitgeberverband Schweiz. Bindemittel-Produzenten; CP;

economiesuisse; GastroSuisse; H+; HotellerieSuisse; NVS; PARAT; SBC; SFF; SAV; SGV; SSK; SMGV; SwissHoldings; swissstaffing; VOSU; VTSS; Ziegelindustrie Schweiz