Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/44: Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV) · 15 Seiten
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der Sicherheitsbauteile) anzupassen. Da die schweizerische MaschV auf die beiden Anhänge verweist, soll das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, wie in der PSAV und der GaGV die Kompetenz erhalten, durch Berichtigung des Datums/der Fundstelle der in der Fussnote zu Art. 1 Abs. 1 der MaschV die Änderung in der Schweiz für anwendbar erklären.
5.5 Datenschutz
Im Rahmen der Marktüberwachung der Maschinen werden Daten von juristischen Personen bearbeitet. Da diese durch die Artikel 19 bis 29 PrSV geregelt ist, hat die Revision der MaschV keine Auswirkungen auf den Datenschutz.