Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/44: Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV) · 15 Seiten
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Übersicht
Die Totalrevision der Verordnung vom 2. April 2008 über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV; SR 819.14) hat zum Ziel, für Maschinen, dazugehörige Produkte und unvollständige Maschinen ein Sicherheitsni-
veau zu gewährleisten, das gleichwertig mit demjenigen in der EU ist. Sie soll durch eine Aktualisierung des entsprechenden Kapitels im Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR
0.946.526.81) einen erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der EU als der wich-
tigsten Wirtschaftspartnerin der Schweiz ermöglichen. Mit der Revision werden die Sicherheitsanforderungen angepasst. Sechs Kategorien von Maschinen oder
dazugehörigen Produkten werden einer Konformitätsbewertung durch eine ex-
terne Konformitätsbewertungsstelle unterzogen. Die Möglichkeit der Erstellung einer digitalen Dokumentation ist vorgesehen.
Ausgangslage
Die EU hat eine neue Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen [EU-Maschinenverordnung] verabschiedet, die ab dem 20. Januar 2027 in der EU gelten wird. Diese regelt das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen auf dem EU-Binnenmarkt.
Die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Maschinen werden in der Schweiz in der MaschV geregelt. Mit der MaschV wird die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die durch die EU-Maschinenverordnung abgelöst wird, gleichwertig ins Schweizer Recht umgesetzt.
Der Sektor Maschinen wird vom MRA abgedeckt. Durch das MRA werden Erleichterungen für den gegenseitigen Markzugang vorgesehen (Anerkennung von Konformitätsbewertungen, Anerkennung der Aufgaben der Wirtschaftsakteure, Einbezug der Schweiz in das Marktüberwachungssystem der EU).
Mit der Revision der schweizerischen MaschV wird sichergestellt, dass das Sicherheitsniveau von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen in der Schweiz gleichwertig mit demjenigen in der EU ist. Sie bildet die Grundlage für eine Aktualisierung des MRA. Zusätzlich wird durch die gleichwertige Rechtssetzung für exportierende Unternehmen sichergestellt, dass diese dieselben Anforderungen an Maschinen, dazugehörige Produkte und unvollständige Maschinen einhalten müssen, unabhängig davon, ob diese Produkte auf dem Schweizer Markt oder dem EU-Markt in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden.
Inhalt der Vorlage
Die neue schweizerische MaschV regelt unter anderem:
• den Gegenstand, den Geltungsbereich, die Begriffe und das anwendbare Recht;
• die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen;
• die Einstufung von Maschinen und dazugehörigen Produkten, die Konformität, die Konformitätsbewertungsstellen und die Bezeichnungsbehörde;
• die Bestimmungen über die Wirtschaftsakteure;