Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/44: Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV) · 15 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

durchschnittlichen Kosten für die Maschinenindustrie in der Schweiz. Es ist anzumerken, dass nicht sämtliche möglichen Kosten geschätzt werden können.

Die Mehrkosten betreffen überwiegend Unternehmen, welche nur für die Schweiz produzieren. Denn Unternehmen, die in die EU exportieren, müssen ohnehin die Anforderungen der EU-Maschinenverordnung erfüllen und die damit verbundenen Kosten tragen, sogenannte Sowieso-Kosten. Von den neuen Vorschriften sind Unternehmen jeder Grösse betroffen, auch KMU. Durch die Vermeidung von Abweichungen von den EU-Bestimmungen können sogar Einsparungen erzielt werden. Unternehmen, die in die EU exportieren, müssen nicht unterschiedliche Anforderungen und Bestimmungen berücksichtigen, je nachdem, ob sie eine Maschine in die EU exportieren oder in der Schweiz in Verkehr bringen, zur Verfügung stellen oder in Betrieb nehmen.

Die EU-Maschinenverordnung richtet sich an Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler) und unterscheidet daher nicht zwischen Grossunternehmen und KMU. Die gleichwertige Übernahme der EU-Maschinenverordnung in die MaschV mittels Verweistechnik lässt keine Erleichterungen für KMUs zu. Es ist auch nicht möglich, in anderen Bereichen der Produktesicherheit Unternehmen zu entlasten.

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Revision der MaschV führt zu weniger Unfällen von Verwenderinnen und Verwendern, weil die Sicherheit von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen verbessert wird. Weniger Unfälle bedeutet auch, dass die Gesundheitskosten gesenkt werden. Insbesondere die Pflicht zum zwingenden Beizug einer externen Konformitätsbewertungsstelle in sechs Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten trägt zur verbesserten Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten bei.

Die Möglichkeit, digitale Dokumente bereitzustellen, wie z.B. auch der Betriebsanleitung, verbessern für die Verwenderinnen und Verwender die Verfügbarkeit. Weiter sind digitale Unterlagen einfacher zu archivieren und zu einem späteren Zeitpunkt leichter wieder auffindbar.

4.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Möglichkeit der Einführung der digitalen Dokumentation führt zu einem geringeren Papierverbrauch und zu einer damit verbundenen Verringerung des CO2-Fussabdrucks und wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die MaschV stützt sich unter anderem auf Artikel 4 des PrSG, welcher den Bundesrat ermächtigt, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für das gewerbliche oder berufliche Inverkehrbringen von Produkten festzulegen. Im Bereich der Maschinen wird dies mittels der Revision der MaschV erreicht.

Das PrSG stützt sich wiederum auf folgende Artikel der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101):