Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/44: Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV) · 15 Seiten
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den Beizug einer externen Konformitätsbewertungsstelle vor. Zudem wurden neue Definitionen hinzugefügt, z. B. die Definition zur wesentlichen Veränderung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts.
Ausserdem wird mit der EU-Maschinenverordnung die Möglichkeit eingeführt, die Betriebsanleitung in digitaler Form auszustellen. Auf Wunsch der Kundin/des Kunden muss der Hersteller die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung stellen. Auch die EU-Konformitätserklärung darf in digitaler Form erfolgen. Unvollständige Maschinen dürfen mit digitaler Montageanleitung wie auch mit digitaler Einbauerklärung geliefert werden.
Die neue EU-Maschinenverordnung wird in der EU ab dem 20. Januar 2027 anwendbar sein.
Bestimmte Bestimmungen der EU-Maschinenverordnung gelten jedoch bereits in der EU und betreffen insbesondere die Konformitätsbewertungsstellen. Sie sind seit dem 20. Januar 2024 in Kraft und wurden mittels einer vorzeitigen Teilrevision der MachV ebenfalls per 20. Januar 2024 gleichwertig ins Schweizer Recht übernommen.
Ziel der Totalrevision ist es, in der Schweiz für Maschinen, dazugehörige Produkte und unvollständige Maschinen ein Schutzniveau zu gewährleisten, das mit demjenigen in der EU gleichwertig ist. Dafür wird die MaschV an die neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäss der neuen EU-Maschinenverordnung angepasst und dadurch ein Swiss-Finish verhindert. Aufgrund der weitgehenden systematischen Änderungen in der revidierten MaschV wird die Revision als Totalrevision geführt.
Das MRA ermöglicht die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate und Bescheinigungen der Schweizer Konformitätsbewertungsstellen und der Aufgaben der Wirtschaftsakteure, z.B. des für die Konformität des Produkts in der EU und in der Schweiz verantwortlichen Wirtschaftsakteurs, sowie einen Einbezug der Schweiz in das Marktüberwachungssystem der EU.
1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
In seinem Mandat vom 8. März 2024 für die Verhandlungen mit der EU zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs hat sich der Bundesrat erneut zum Ziel der vollständigen Anwendung und der regelmässigen Aktualisierung des MRA bekannt. Unabhängig von den Verhandlungen dient die geplante Revision der MaschV ebendiesem Zweck.
Mit der Revision wird der vereinfachte Marktzugang zwischen der Schweiz und der EU gesichert und werden technische Handelshemmnisse vermieden.
gewährleisten; Maschinen, die über eingebettete Systeme mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens verfügen, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, die nicht gesondert in Verkehr gebracht wurden, nur in Bezug auf diese System.