Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/44: Totalrevision der Maschinenverordnung (MaschV) · 15 Seiten
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Wirtschaftsakteurs kennzeichnen, um ihre Produkte dort zu vermarkten. Dies alles ermöglicht den Schweizer Exporteuren substanzielle Einsparungen und stärkt ihre Konkurrenzfähigkeit im EU-Raum. Da die exportierenden Unternehmen im Falle einer Nichtaktualisierung des MRA für den Export ohnehin die Pflichten der EU erfüllen müssen, würden die in den nächsten Absätzen umschriebenen Kosten der Revision der MaschV auch im Falle des Verzichts auf eine Revision für viele Unternehmen dazukommen (zusätzlich zu den negativen Auswirkungen der fehlenden Aktualisierung des MRA).
Zu den Kosten, welche für Unternehmen entstehen können, gehören vor allem Kosten aufgrund neuer oder angepasster grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, der Beachtung neuer Sicherheitsbauteile und der Anpassungen in den Konformitätsbewertungsverfahren, insbesondere der Pflicht, in sechs Kategorien von Maschinen oder dazugehörigen Produkten zwingend eine externe Konformitätsbewertungsstelle beizuziehen. In den sechs Produktekategorien, für welche neu eine externe Konformitätsbewertungsstelle beizuziehen ist, ist mit Kosten zwischen CHF 5'300 und CHF 50'000 pro Unternehmen für bestimmte Maschinentypen zu rechnen. Weiter ist mit Kosten aufgrund der Anpassung und Befolgung der neuen Anforderungen zu rechnen (z.B. aufgrund einer Konstruktionsänderung der Maschine, einer Anpassung der internen Prozesse, von Anpassungen der Dokumente oder Kosten für die Anpassung der Risikobewertung einer Maschine). Es ist ebenfalls mit einem gewissen Schulungsbedarf des Personals zu rechnen, was zu Mehrkosten führen wird.
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zwischen dem derzeit geltenden Recht und der neuen EU-Verordnung ändern sich nicht grundlegend. Obwohl die Kategorien von Maschinen, die einer Konformitätsbewertung unterliegen, neu definiert wurden, hat sich der Anteil von Maschinen und Maschinenkomponenten, die einer Konformitätsbewertung durch eine Konformitätsbewertungsstelle unterliegen, nicht wesentlich erhöht, und die Module für die Konformitätsbewertung bleiben im Prinzip gleich. Zudem wurden die Rollen der verschiedenen Wirtschaftsakteure geklärt. Die EU-Verordnung verlangt insbesondere die Anwesenheit eines Wirtschaftsakteurs in der EU (Importeur oder Bevollmächtigter), wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist, sowie die Angabe der Kontaktdaten dieses Wirtschaftsakteurs auf dem Produkt.
Im Allgemeinen führt die Verbesserung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu Einsparungen, da weniger Unfälle und damit weniger Fehlzeiten der Arbeitnehmer und somit weniger Produktivitätsverluste auftreten.
Mit der revidierten MaschV erhalten die Hersteller die Möglichkeit, die Dokumentation zu einer Maschine, zu einem dazugehörigen Produkt oder zu einer unvollständigen Maschine digital zur Verfügung zu stellen. Sollte sich ein Unternehmen hierfür entscheiden, ist mit einmaligen Kosten von ca. CHF 3'900 für den Kauf und die Einrichtung eines Servers sowie die Anpassung der Dateien zu rechnen. Über die Einführung hinaus muss die Datenbank gepflegt werden, die Serverkapazitäten sichergestellt werden sowie eine Aufrechterhaltung der Links und Aktualisierung der Informationen garantiert sein. Dabei ist mit Kosten von ca. CHF 6'500 pro Unternehmen und Jahr zu rechnen. Gleichzeitig können mit einer Digitalisierung der Dokumente auch Druckkosten gespart werden, welche auf eine längere Dauer die Kosten für die Implementierung und Pflege der Datenbank übersteigen. Es ist von Einsparungen in der Höhe von CHF 96'000 bis CHF 401'700 pro Unternehmen und Jahr zu rechnen.
Die quantifizierbaren, einmaligen direkten Kosten belaufen sich schätzungsweise auf ca. CHF 5'928'000 sowie die quantifizierbaren, wiederkehrenden jährlichen direkten Kosten auf ca. CHF 9'880'000. Es handelt sich dabei um die schätzbaren