Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/48: Hisbollah-Verbot: Änderung des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen · 17 Seiten
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Wie bereits beim Hamas-Verbot eignet sich aus Sicht des Bundesrates ein spezifisches Ge setz für ein Verbot der Hisbollah am besten. Weil der Grund für das Organisationsverbot ein spezifisches Ereignis ist, nämlich die Terrorattacke der Hamas vom 7. Oktober 2023 sowie die daraus resultierende Eskalation zwischen der Hisbollah und Israel, hält es der Bundesrat zu dem für naheliegend und sinnvoll, die Hamas und die Hisbollah in ein und demselben spezifi schen Gesetz zu verbieten, zumal es zwischen den beiden Organisationen sachliche und örtliche Verbindungen gibt und damit die Einheitlichkeit und Kohärenz der beiden Verbote gewährleistet ist.