Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/62: Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» · 15 Seiten
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4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Den Vollzugsbehörden bleiben alle bestehenden Möglichkeiten erhalten, um die Bevölkerung vor Umweltbelastungen zu schützen. Es erfolgt aber eine Priorisierung bei den Massnahmen an der Quelle zum Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm.
Die Eigentümer von verkehrsorientierten Strassen (Bund, Kantone, Gemeinden) werden neu verpflichtet, bei einem Neubau lärmarme Beläge einzubauen. Bei bestehenden Strassen entsteht diese Pflicht, wenn der Strassenbelag ohnehin ersetzt werden muss. Lärmarme Beläge sind auf verkehrsorientierten Strassen, die funktionsgemäss eine erhebliche Verkehrsmenge verzeichnen, für die öffentliche Hand als Strasseneigentümer im Vergleich zu konventionellen Belägen wirtschaftlich tragbar. Die aktuelle Analyse der Lebenszyklus-Kosten (Lärmarme Strassenbeläge – Ökobilanz und Lebenszykluskosten, Arbeitsgemeinschaft LCA Strasse, 2024) zeigt, dass die lärmarmen Beläge trotz der kürzeren Lebensdauer gesamtökologisch mindestens gleich gut abschneiden, wie ein konventioneller Belag und gesamtwirtschaftlich betrachtet vorteilhaft gegenüber traditionellen Belägen sind16.
Der Einbau (Material, Lieferung, Einbau) von lärmarmen Belägen kostet über alle Kantone betrachtet durchschnittlich zwischen 34 CHF/m2 (ohne Wechsel der Binderschicht) und 54 CHF/m2 (mit Wechsel der Binderschicht) mehr als der Einbau von konventionellen Belägen. Lärmarme Beläge verlangen die gleichen Einbauschritte wie konventionelle Beläge, müssen aber öfter gewechselt werden, damit die akustische Wirkung erhalten bleibt. Die häufigere Bautätigkeit führt für die öffentliche Hand zu höheren Kosten. Von der kürzeren Lebensdauer ist allerdings nur die Deckschicht der Strasse betroffen, alle anderen Bestandteile sind verbaut wie bei konventionellen Belägen. Hinzu kommen am Ende der Lebensdauer die Kosten für den Rückbau, das Recycling oder die Deponierung des Materials. Wegen der kürzeren Lebensdauer eines akustisch sehr wirksamen Belags (SDA 4) steigen die Baukosten für das Gesamtsystem einer Strasse durchschnittlich um rund 2 %. Die konkreten Projektkosten hängen von den jeweiligen Bedingungen vor Ort ab. In Kantonen, die bereits weitgehend lärmarme Beläge einsetzen, sind die Baukosten aufgrund der Marktmechanismen in etwa gleich hoch wie diejenigen eines konventionellen Belags. Andere Kantone verzeichnen heute noch höhere Kosten. Mit der vorgeschlagenen Pflicht, auf verkehrsorientierten Strassen innerorts grundsätzlich lärmarme Beläge zu verbauen, dürfte der Markt auch in diesen Kantonen für tiefere Kosten sorgen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Strassenverkehrsrechts muss im Anwendungsfall ausdrücklich zu den Auswirkungen einer Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen auf die Hierarchie des Strassennetzes Bezug genommen werden und gegebenenfalls jeweils geprüft werden, ob die übermässige Umweltbelastung auf andere Art vermieden werden kann. Das bereits heute erforderliche Gutachten muss sich neu auch zu diesen Elementen äussern.
16 Lärmarme Strassenbeläge – Ökobilanz und Lebenszykluskosten, Arbeitsgemeinschaft LCA Strasse, 2024