Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/62: Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» · 15 Seiten

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sein, einen kurz zuvor eingebauten Strassenbelag durch einen lärmarmen Belag zu ersetzen, während die Beurteilung bei einer ohnehin anstehenden Sanierung der Strassenoberfläche anders ausfallen könnte.

Temporeduktionen aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. bei Sicherheitsdefiziten für ungeschützte Verkehrsteilnehmende) oder des Verkehrsflusses sind von der Vorlage nicht betroffen und können im bisherigen Rahmen angeordnet werden. Ebenso können Temporeduktionen auch weiterhin im bisherigen Rahmen zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung durch Schadstoffe (z.B. Feinstaub) angeordnet werden.

Mit der vorgeschlagenen Regelung können einerseits der Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm optimiert und bestmöglich sichergestellt und anderseits das Interesse des Strassenverkehrs an einer flüssigen Fahrt auf den Verkehrsachsen gewährleistet werden.

1.3 Geprüfte Alternativen

1.3.1 Ausschluss von Herabsetzungen der allgemeinen Höchstgeschwindig-

keit auf verkehrsorientierten Strassen

Mit der Motion 21.4516 sollen Geschwindigkeitsherabsetzungen auf verkehrsorientierten Strassen nicht ausgeschlossen, sondern die Hierarchie des Strassennetzes gesichert werden. Ein Ausschluss wäre auch nicht nachzuvollziehen und würde den bisherigen Bemühungen zugunsten der Verkehrssicherheit zuwiderlaufen. Geschwindigkeitsherabsetzungen können durchaus auch direkt den Interessen des motorisierten Verkehrs entsprechen, insbesondere wenn damit Unfälle vermieden oder der Verkehrsfluss verbessert werden können. Temporeduktionen haben sich auch als wirksames Mittel für den Schutz der Bevölkerung vor einer übermässigen Lärmbelastung erwiesen und sollen auch auf verkehrsorientierten Strassen innerorts weiterhin zur Verfügung stehen, insbesondere wenn die übermässige Lärmbelastung nicht mit dem Einbau eines lärmarmen Belags behoben werden kann und die Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet bleibt.

1.3.2 Verankerung der Funktionen der verschiedenen Strassen im Strassen-

verkehrsrecht

Wie bereits erwähnt, bewegt sich das Anliegen des Motionärs auf der Schnittstelle zwischen dem Strassenverkehrsrecht und dem Bau- und Planungsrecht. Im Rahmen der Revision der SSV im Jahr 2022 wurde der planungsrechtliche Begriff der verkehrsorientierten Strassen ins Strassenverkehrsrecht übernommen, weil damit ein klarer Anknüpfungspunkt und ein sachgerechtes Begrenzungskriterium für die Erleichterungen der Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten geschaffen werden konnte.

Ein vergleichbarer Mehrwert wie mit der Erwähnung der verkehrsorientierten Strassen ist mit der Nennung der Funktionen der Strassen oder allenfalls auch der Strassentypen im Strassenverkehrsrecht nicht verbunden. Wie der Motionär zutreffend festhält, dienen die verkehrsorientierten Strassen dazu, den Verkehr zu leiten, zu verbinden und