Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/7: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts · 40 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

Staats vereinfacht. Weiter wird das Mindestalter für die Registrierung von 14 Jahren auf sechs Jahre herabgesetzt, und es werden zusätzliche Daten erfasst (u. a. Gesichtsbild, Name, Alter, Nationalität). Zudem werden zusätzliche Kategorien eingeführt, in welchen die Personen je nach Art ihrer Ankunft registriert werden (z. B. irregulärer Aufenthalt, Such- und Rettungseinsätze, Personen mit vorübergehendem Schutzstatus). Neu können alle Registrierungskategorien gegeneinander abgeglichen werden. Ausserdem wird mit dieser Verordnung die Grundlage dafür geschaffen,

dass mit der zukünftigen Interoperabilität über die Eurodac-Datenbank neu direkt Abgleiche mit anderen IT-Systemen der EU vorgenommen werden können.

1.3 Überprüfungsverordnung

Die Überprüfungsverordnung ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Sie sieht ein Überprüfungsverfahren an der Schengen-Aussengrenze vor, um unter anderem die Identität irregulär ankommender Personen festzustellen. Das Überprüfungsverfahren umfasst insbesondere die Identifizierung und Registrierung der betroffenen Personen, einen Abgleich mit den einschlägigen EU-Datenbanken (Sicherheitsprüfung) sowie eine vorläufige Gesundheitsprüfung. Im Anschluss an dieses Verfahren sollen die betroffenen Personen dem richtigen Verfahren (Rückführung, Asylverfahren oder Übernahme durch einen anderen Staat gestützt auf den Solidaritätsmechanismus) zugewiesen werden. Ist ein Überprüfungsverfahren an der Schengen-Aussengrenze unterblieben, muss dieses bei einem allfälligen späteren Aufgriff im Binnenraum nachgeholt werden.

1.4 Umsetzung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe

Die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/13594, (EU) 2024/13495, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und Asylpakt) wurde am 21. März 2025 verabschiedet (BBl 2025 1478). Um die Neuerungen aufgrund der Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands umzusetzen, wurden insbesondere das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 (AIG; SR 142.20), das Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG; SR 142.31) und das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI; SR 361) angepasst.

Zur Konkretisierung der Gesetzesänderungen sind Anpassungen in folgenden Verordnungen des Schweizer Rechts vorzunehmen:

─ Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vom 24. Oktober 2007 (VZAE; SR 142.201);

─ Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung vom 15. August 2018 (VEV; SR 142.204);

4 Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147, Fassung gemäss ABl. L 2024/1359, 22.5.2024.

5 Verordnung (EU) (EU) 2024/1349 der Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148, ABl. L 2024/1349, 22.5.2024.6 Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklung des Dublin-/Eurodac-Besitzstands); BBl 2025 1479.