Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/98: Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) · 14 Seiten
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Ziff. II
Ziffer II unterstellt das Gesetz dem fakultativen Referendum und hält fest, dass der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt (Abs. 1 und 2).
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Sollte die Massnahme des Entlastungspaketes 27 «Kürzung der indirekten Presseför- derung» nicht umgesetzt werden, wird diese Vorlage zu einem finanziellen und perso- nellen Mehraufwand beim Bund führen. Das Parlament hat am 21. März 2025 eine Ausweitung der indirekten Presseförderung auf die Frühzustellung der Regional- und Lokalpresse beschlossen6. Die Frühzustellung wird von verschiedenen Zustellorgani- sationen angeboten. Wie beim vorliegenden Geschäft wird die Frühzustellermässigung anbieterneutral gewährt werden. Dadurch wird sich der administrative Aufwand beim für die indirekte Presseförderung zuständigen BAKOM erhöhen. Angesichts der knap- pen Bundesfinanzen wird das BAKOM den zusätzlichen Aufwand amtsintern durch Verzichtsplanung kompensieren. Die Post rechnet mit jährlichen Personalkosten von 77 500 Franken (Basis qualifizierte Sachbearbeitung 50 %). Die Umsetzung des vor- liegenden Geschäfts dürfte darüber hinaus zunächst keine zusätzlichen personellen Ressourcen erfordern. Allerdings ist die vom Parlament beschlossene Förderung der Frühzustellung auf sieben Jahre befristet. Die Umsetzung des vorliegenden Geschäfts dürfte dazu führen, dass nach Ablauf dieser Frist weniger Kosten eingespart werden können, da der mit der anbieterneutralen Gewährung der Zustellermässigung verbun- dene administrative Aufwand nicht vollständig wegfallen wird.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Die Vorlage dürfte sich unterschiedlich auf die Landesgegenden auswirken. Für förder- berechtige Publikationen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit einer städtischen Leserschaft ist mit geringeren Zustellkosten zu rechnen. Für Publikationen mit einer vorwiegend ländlichen Leserschaft dürfte sich in der Praxis wenig ändern, da nur die Post eine flächendeckende Zustellung gewährleistet. Es ist denkbar, dass die Post mit einer Erhöhung der Zustellpreise auf den Verlust von rentablen Aufträgen in der Ta- geszustellung reagiert. Insgesamt wirkt sich die Vorlage eher vorteilhaft auf urbane Zentren und Agglomerationen aus, während in peripheren Regionen und Berggebieten eher mit neutralen bis negativen Auswirkungen gerechnet wird.
Für die Kantone und Gemeinden ergeben sich in finanzieller und personeller Hinsicht keine Auswirkungen.
6 BBl 2025 1104