Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/98: Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) · 14 Seiten
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die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse an die Zustellung durch die Post geknüpft. Es wurde geprüft, ob künftig auch die Förderung der Regional- und Lokal- presse in der Tageszustellung und damit die gesamte indirekte Presseförderung an- bieterneutral ausgestaltet werden soll. Dies hätte gegenüber der gewählten Lösung den Vorteil, dass für alle Förderkategorien (Regional- und Lokalpresse, Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) und Vertriebskanäle (Frühzustellung, Tageszustellung) die glei- che Regelung gelten würde und nicht zahlreiche gleich oder ähnlich lautende Bestim- mungen ins PG aufgenommen werden müssten.
Diese Alternative wurde aus den folgenden Gründen verworfen: Erstens beschränkt sich die Motion 24.3818, die mit dieser Vorlage erfüllt wird, auf die Ermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse in der Tageszustellung. Eine anbieterneutrale För- derung der Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse wird nicht gefordert. Zweitens hätte eine solche Regelung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine praktischen Auswirkungen. Die Anspruchsberechti- gung setzt voraus, dass die Titel der Regional- und Lokalpresse mindestens wöchent- lich erscheinen. Die Quickmail Planzer AG, nebst der Post die einzige bekannte Anbie- terin, bietet nur eine monatliche Tageszustellung an. Drittens hat der Bundesrat be- schlossen, dem Parlament eine Vorlage für eine umfassende PG-Revision zu unter- breiten. Die Förderung der Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse kann im Zuge dieses Vorhabens anbieterneutral geregelt werden. Unter verfahrensökonomi- schen Gesichtspunkten wurde deshalb darauf verzichtet, diesen Aspekt in die Vorlage zur Umsetzung des Motionsanliegens aufzunehmen.
b) Abschaffung der Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse
Die Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung könnte auch durch eine Abschaffung der Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erreicht werden. Der Wettbewerbsvorteil der Post gegenüber den privaten Anbieterinnen würde wegfallen und die Herausgeberinnen profitierten bei der Verteilung ihrer Titel von der grösstmög- lichen Wahlfreiheit und können die günstigste Zustellungsart wählen. Der Bundesrat schlägt im Rahmen des Entlastungspakets 27 eine entsprechende Änderung des PG vor (vgl. Ziff. 1.3). Dadurch könnte der Bundeshaushalt um jährlich 20 Millionen Fran- ken entlastet werden.
Obwohl der Bundesrat diese Variante bevorzugen würde, wurde sie vorliegend zuguns- ten der gewählten Lösung verworfen. Es ist offensichtlich, dass die Motion unter Vor- behalt der Weiterführung der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse for- muliert wurde. Es wäre denkbar gewesen, mit der Ausarbeitung einer Vorlage zur Er- füllung des Anliegens zuzuwarten, bis das Parlament die Weiterführung respektive Ab- schaffung der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse im Rahmen des Ent- lastungspakets 27 beschlossen hat. Aufgrund des deutlichen Abstimmungsergebnis- ses des Ständerats in der Wintersession 2025 hat sich der Bundesrat jedoch gegen ein solches Vorgehen ausgesprochen, um den Prozess nicht zu verzögern. Falls das Par- lament an der Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse festhält, soll die anbieterneutrale Gewährung zeitnah umgesetzt werden. Beschliesst das Par- lament hingegen, den Fördertatbestand zu streichen, ist die vorliegende Vorlage ge- genstandslos.