Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/98: Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) · 14 Seiten
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Presseförderung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse soll künftig auch für Exemplare gewährt werden, die von anderen Anbieterinnen als der Post zugestellt wer- den. Den privaten Anbieterinnen sollen Auflagen gemacht werden, die mit jenen der Post im Bereich der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vergleichbar sind.
1.3 Verhältnis zu anderen Vorlagen
Das Parlament hat am 21. März 2025 in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bulliard vom 18. März 2022 (22.423 «Für eine unabhängige Presse sind die Beiträge zur indirekten Förderung anzupassen») eine Vorlage zur Revision des PG3 verabschie- det. Gemäss dem Beschluss wird die Förderung der Regional- und Lokalpresse um insgesamt 35 Millionen Franken pro Jahr ausgebaut. Der Bundesbeitrag für die Ermäs- sigung in der Tageszustellung wurde von 30 auf 40 Millionen Franken pro Jahr ange- hoben. Zudem wird ab dem Jahr 2027 auch die Frühzustellung mit jährlich 25 Millionen Franken subventioniert. Der Beitrag für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ist nicht tangiert und beträgt weiterhin 20 Millionen Franken pro Jahr.
Der Bundesrat sieht im Rahmen des Entlastungspakets 274 eine Kürzung der indirek- ten Presseförderung vor. Die Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse soll ersatzlos gestrichen werden. Sollte das Parlament eine entsprechende Änderung des PG beschliessen, wäre die vorliegende Vorlage gegenstandslos und das Kernanliegen der Motion 24.3818 – der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen – erfüllt.
1.4 Geprüfte Alternativen
Es wurden folgende Alternativen geprüft und verworfen:
a) konsequent anbieterneutrale indirekte Presseförderung
Wie vorangehend in Ziffer 1.3 ausgeführt, hat das Parlament am 21. März 2025 unter anderem beschlossen, nebst der Tageszustellung künftig auch die Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse zu fördern. Die Frühzustellung gehört anders als die Tageszustellung nicht zur Grundversorgung mit Postdiensten und wird von der Post nicht flächendeckend angeboten. Diverse pri- vate Frühzustellorganisationen und die Post respektive deren Tochterunternehmen er- bringen diese Dienstleistung unter marktwirtschaftlichen Bedingungen und decken je- weils unterschiedliche Regionen ab. Entsprechend muss die Förderung der Frühzu- stellung zwingend anbieterneutral ausgestaltet sein.
Mit vorliegender Vorlage wird nun auch die Ermässigung der Tageszustellung von Zei- tungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse anbieterneutral ge- währt. Nach der Umsetzung wäre somit nur noch die Gewährung der Ermässigung für
3 BBl 2025 1104
4 BBl 2025 3068