Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/98: Änderung des Postgesetzes (Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) · 14 Seiten

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Übersicht

Die Förderung der Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Or- ganisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) setzt aktuell eine Zustel-

lung durch die Schweizerische Post voraus. Wenn andere Anbieterinnen von Postdiensten die Exemplare zustellen, kann die finanzielle Unterstützung des Bundes nicht beansprucht werden. Der Bundesrat schlägt mit dieser Vorlage

einen Wechsel zu einer anbieterneutralen Regelung vor: Die Zustellermässi-

gung soll künftig unabhängig davon gewährt werden, ob die Zustellung durch die Post oder eine private Anbieterin erfolgt.

Ausgangslage

Nicht gewinnorientierte Organisationen wie Vereine, Verbände oder Parteien infor- mieren Mitglieder, Gönnerinnen oder Spenderinnen mit eigenen Publikationen. Der Bund fördert die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit einem jährlichen Beitrag von 20 Millionen Franken. Die Post gibt den Beitrag in Form einer Zustellermässigung pro Exemplar an die Herausgeberinnen weiter. Nach geltendem Recht wird die Ermässi- gung nur im Falle einer Tageszustellung durch die Post gewährt. Die Zustellung durch private Anbieterinnen ist vom heutigen System der Posttaxenverbilligung nicht er- fasst. Die Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) vom 2. Juli 2024 (24.3818 «Aufhebung der Wettbewerbsverzerrung bei der Förderung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse») fordert, dass die Ermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse künftig auch gewährt wird, wenn die Exemplare von einer privaten Anbieterin zugestellt werden. Ihnen sollen Auflagen ge- macht werden können, die mit jenen für die Post vergleichbar sind. Der Bundesrat ist beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für eine Änderung des Postgesetzes (PG)1 vorzulegen. Diese Vorlage setzt das Anliegen der Motion um.

Inhalt der Vorlage

Die Vorlage schafft die gesetzliche Grundlage für eine anbieterneutrale indirekte Presseförderung im Bereich der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Es muss si- chergestellt sein, dass private Anbieterinnen die Zustellermässigung vollumfänglich an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Die Vorlage sieht zu diesem Zweck eine Registrierungspflicht für private Anbieterinnen vor. Damit verbunden sind bestimmte Pflichten in den Bereichen Rechnungswesen, Preissetzung und Auskunftserteilung. Dem Bundesrat wird die Kompetenz übertragen, das Verfahren für die Berechnung und die Abwicklung der Zustellermässigungen zu regeln und für den Vollzug die Post als Verwaltungsstelle beizuziehen. Er wird dazu eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision der Postverordnung (VPG)2 ausarbeiten, in der die Pflichten der re- gistrierten Anbieterinnen und der förderberechtigten Herausgeberinnen präzisiert wer- den. Wo immer möglich, wird auf die bewährte Praxis bei der indirekten Presseförde- rung in der Tageszustellung der Post abgestellt.

1 SR 783.0

2 SR 783.01