Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/21: Änderung des Heilmittelgesetzes 3b · 81 Seiten

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für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vorsieht, sowie eines grundsätzlichen Verbots des Versandhandels wurde daher verworfen.

Ebenfalls geprüft wurde eine mögliche Verschiebung der Kompetenz zur Erteilung der Versandhandelsbewilligungen von den Kantonen auf den Bund. Zwar würde eine Bewilligungskompetenz auf Bundesebene gewisse Vorteile mit sich bringen, so etwa eine Vereinheitlichung der Bewilligungsprozesse sowie eine vereinfachte nationale Registerführung. Die Beibehaltung der etablierten kantonalen Bewilligungsprozesse wird jedoch von der Mehrheit der befragten Akteure bevorzugt und erweist sich unter anderem auch aus Kostengründen als sachgerechte und zweckmässige Lösung. Im Gegensatz zur aktuell funktionierenden Bewilligungserteilung auf kantonaler Ebene müsste auf Stufe Bund eine neue administrative Struktur geschaffen und das benötigte Wissen angeeignet werden. Zudem hat sich auch die Mehrheit der befragten Stakeholder in der vertieften Regulierungsfolgenabschätzung23 (RFA zum Versandhandel mit Arzneimitteln; siehe Ziff. 5.3.1) gegen eine Verschiebung der Bewilligungskompetenz von den Kantonen auf den Bund ausgesprochen. Dementsprechend soll die kantonale Bewilligungskompetenz für den Versandhandel mit Arzneimitteln beibehalten werden.

1.3.2 Stärkung der Versorgung mit Arzneimitteln

Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen ist der BAG-Bericht Arzneimittelversorgungsengpässe 2022. Gestützt auf den Prüfauftrag des Bundesrates vom 16. Februar 2022, wurden in den 8 Handlungsfeldern der Zuständigkeitsregelung, des Monitorings und der Analyse von Versorgungsstörungen, der Lagerhaltung, des Marktzugangs, der möglichen Anreize und der Eigenbeschaffung bzw. -herstellung sowie der internationalen Vernetzung 20 alternative Massnahmen zur Verbesserung der Versorgung geprüft. Die Prüfergebnisse und die zur Umsetzung empfohlenen Massnahmen wurden im Schlussbericht 2024 der Interdisziplinären Arbeitsgruppe «Umsetzungsvorschläge zu den Massnahmen des BAG-Berichts Arzneimittelversorgungsengpässe» zusammengefasst. In diesem Rahmen hat die Swissmedic im Bereich des vereinfachten Zulassungsverfahrens zwei Berichte erstellt. Zum einen ein Gutachten24 zu verschiedenen Optionen einer möglichen Teilnahme an den EU-

23 Regulierungsfolgenabschätzung zum Versandhandel mit Arzneimitteln im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), abrufbar (ab Start Vernehmlassung) unter: www.bag.admin.ch > Themen > Medikamente & Medizinprodukte > Änderung des Heilmittelgesetzes 3b > Dokumente

24 Schlussbericht Anerkennung ausländischer Arzneimittelzulassungen in der Schweiz: Mögliche Teilnahme an den EU-Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von Arzneimittelzulassungen, abrufbar unter: www.bag.admin.ch > Themen > Medikamente & Medizinprodukte > Bessere Versorgung mit Medikamenten > Sicherheit in der Arzneimittelversorgung> Weitere Informationen > Übersicht > Dokumente > Berichte > 250930 Anerkennung ausländischer Arzneimittelzulassungen in der Schweiz (Stand: 28. April 2026).