Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 50 Seiten
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Dänemark hingegen zählt zu den progressivsten Ländern Europas und verfolgt damit das Ziel, die Kosten im Postwesen zu senken.
2.8 Zahlungsverkehr
Anders als in der Schweiz gibt es in der EU keinen Grundversorgungsauftrag im Zah- lungsverkehr, der von einer einzigen Anbieterin sichergestellt wird. Diese Dienstleis- tungen werden von Banken angeboten. Das Fehlen einer solchen Regelung in der Po- strichtlinie bedeutet jedoch nicht, dass kein Bedarf besteht, ein Mindestangebot im Zah- lungsverkehr sicherzustellen. So legt die Europäische Kommission in einer anderen Richtlinie fest, dass alle Bürgerinnen und Bürger der EU das Anrecht auf ein Basiskonto haben, die Gebühren für Zahlungskonten vergleichbar und der Wechsel des Zahlungs- kontos möglich sein müssen.29,30 Mit dem Recht auf ein Basiskonto soll gewährleistet werden, dass jede Person grundlegende Zahlungsverkehrsgeschäfte abwickeln und am Wirtschaftsleben teilnehmen kann. Deshalb soll das Basiskonto elementare Trans- aktionen des täglichen Lebens ermöglichen (Einzahlungen, Bargeldbezüge, Empfang und Beauftragung von Geldüberweisungen). Zum Basiskonto muss auch eine Debit- karte gehören. Das Konto muss nicht zwingend kostenlos sein; allerdings haben sich die Gebühren in einem angemessenen Rahmen zu bewegen. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen sind EU-Richtlinien für die Mitgliedstaaten weder unmittelbar anwendbar noch unmittelbar verbindlich.
In einigen Ländern wie Frankreich31, Deutschland32, Belgien33 oder Italien34 besteht die Grundversorgung im Zahlungsverkehr in erster Linie im Recht auf ein Bank- oder Post- konto, mit dem grundlegende Bankdienstleistungen in Anspruch genommen werden können. Obwohl der bargeldlose Zahlungsverkehr in diesen Ländern an Bedeutung gewinnt, wird Bargeld von der Bevölkerung nach wie vor relativ häufig genutzt. In den
29 Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Stand: 02.06.2026)
30 Zugang zu Bankkonten. Abrufbar unter https://finance.ec.europa.eu > Consumer finance > Retail financial services > Access to bank accounts (Stand: 27.04.2026)
31 https://www.banque-france.fr/fr > Stratégie monétaire > Moyens de paiements > La surveillance des moyens de paiements scritpuraux > Mandat (Stand: 05.05.2026)
32 https://im-auftrag-der-gesellschaft.de/ >Kennzahlen > Kennzahlenbericht 2017 > Produkte > Service mit Nachhaltigkeitsbezug, Grundversorgung der Bürgerinnerinnen und Bürger (Stand: 02.06.2026)
33 https://economie.fgov.be/fr > Themes > Services financiers > Services de paiement > Service universel (Stand: 02.06.2026)
34 https://www.abi.it/en > Macro Trend > Regulation > Payments (Stand: 05.05.2026)