Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/33: Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV; Umsetzung der Motionen 25.4392 und 25. 4399) · 14 Seiten
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Die Forderung, jede neue administrative Leitlinie zwingend durch eine Verordnungs- änderung zu implementieren, würde schliesslich zu einem systematischen Vollzugs- defizit und erhöhter Rechtsunsicherheit führen. Die OECD-Mindestbesteuerung ist durch laufende technische Präzisierungen geprägt. Würde jede dieser Präzisierungen ein formelles Änderungsverfahren der Verordnung erfordern, wäre eine zeitgerechte und koordinierte Umsetzung faktisch unmöglich.