Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/43: Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936) · 14 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Das am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz, KlG1) verankert das Ziel von netto Null Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Gesetzesstufe: Ab dann soll die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden. Die Gesetzgebung formuliert entsprechende Richtwerte für die einzelnen Sektoren, darunter für den Verkehr (vgl. Ziffer 1.3). Um diese Richtwerte zu erreichen, stehen möglichst effiziente Massnahmen im Vordergrund, allen voran eine beschleunigte Elektrifizierung der Fahrzeugflotte. Dazu sollen die bisherigen Massnahmen, vor allem die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen sowie für schwere Nutzfahrzeuge, fortgeführt werden. Diese sollen in Anlehnung an die Regelung in der Europäischen Union (EU) grundsätzlich weiterentwickelt und verschärft werden, um unter anderem die Elektrifizierung von Personenwagen voranzutreiben.

Fehlende Ladeinfrastruktur ist nach wie vor einer der häufigsten Gründe, warum Fahrzeuglenkerinnen und -lenker kein Elektrofahrzeug anschaffen2. Daher ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur – insbesondere im Bereich von Mehrparteiengebäuden – sinnvoll. Zurzeit unterstützen verschiedene Kantone, aber auch Gemeinden, Ladeinfrastruktur bzw. die Grundinstallationen bei privaten Parkierungsflächen. Eine entsprechende Unterstützung auf Bundesebene ist hingegen nicht verfügbar.

Sofern es vom Verteilnetzbetreiber gesteuert werden kann, beispielsweise bei einer Überlastung des Netzes, stellt das Laden zu Hause ein beachtliches Flexibilitätspotenzial dar, das die Infrastrukturkosten des Stromverteilungsnetzes senken kann. Dadurch wird die wirtschaftliche und betriebliche Gesamteffizienz der Stromversorgungssysteme verbessert.3

Vor diesem Hintergrund hat das Parlament am 11. Juni 2025 die Motion Grossen vom 16 Juni 2023 (23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum») dem Bundesrat überwiesen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Laut dem Motionär sind Langsam-Ladestationen für Elektroautos für die Umsetzung der Energie- und Mobilitätswende von zentraler Be-

1 SR 814.310

2 siehe z.B. Mobilitätsmonitor 2025, GFS Bern, abrufbar unter: www.gfsbern.ch > News > Mobilitätsmonitor 2025 oder E-Mobilitätsbarometer 2023, TCS, abrufbar unter: www.tcs.ch > Test, Sicherheit & Gesundheit > Ratgeber > Elektromobilität > TCS- Barometer- E-Mobilität 2023

3 Savvopoulos N., Fuchs, A. Demiray, T. Probabilistic assessment of EV charging impacts on distribution grid planning. 28th International Conference and Exhibition on Electricity Distribution (CIRED 2025), abrufbar unter: www.research-collection.ethz.ch > Conference Contributions > Conference Paper