Vorlage
Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage
Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten
ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse «%ASFF_YYYY_ID»
tionaler Hoheitsbefugnisse erfolgen im Interesse aller Staaten und zum Nutzen der gesamten Menschheit, insbesondere zur Verbesserung der wissenschaftlichen Kennt- nisse der Menschheit und zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere, wobei die Interessen und Bedürfnisse der Entwick- lungsstaaten besonders berücksichtigt werden.
7. Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten ausserhalb na- tionaler Hoheitsbefugnisse werden für ausschliesslich friedliche Zwecke ausgeübt.
Art. 12 Mitteilung über Tätigkeiten im Zusammenhang mit
maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten ausserhalb
nationaler Hoheitsbefugnisse
1. Die Vertragsparteien ergreifen die erforderlichen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politischen Massnahmen, um sicherzustellen, dass dem Vermittlungsmechanis- mus die Informationen nach diesem Teil mitgeteilt werden.
2. Die folgenden Informationen werden dem Vermittlungsmechanismus sechs Mo- nate oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor der In-situ-Sammlung maringeneti- scher Ressourcen von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse mitgeteilt:
a) die Art der Sammlung und die Ziele, denen sie dient, einschliesslich etwaiger Programme, unter die sie fällt;
b) der Forschungsgegenstand oder, sofern bekannt, die maringenetischen Res- sourcen, die anvisiert oder gesammelt werden sollen, sowie die Zwecke, für die sie gesammelt werden;
c) die geografischen Gebiete, in denen die Sammlung vorgenommen werden soll;
d) eine Zusammenfassung der Methode und der Mittel, die für die Sammlung angewendet werden sollen, einschliesslich des Namens, des Raumgehalts, des Typs und der Klasse der Schiffe und der wissenschaftlichen Ausrüstung be- ziehungsweise angewendeten Untersuchungsmethoden;
e) Informationen über sonstige Beiträge zu geplanten grösseren Programmen;
f) das vorgesehene Datum des ersten Eintreffens und der endgültigen Abfahrt der Forschungsschiffe beziehungsweise der Installation und der Entfernung der Ausrüstung, soweit angemessen;
g) den beziehungsweise die Namen der das Vorhaben befürwortenden Institution beziehungsweise Institutionen und der für das Vorhaben verantwortlichen Person;
h) Möglichkeiten für Wissenschaftler aller Staaten, insbesondere für Wissen- schaftler aus Entwicklungsstaaten, an dem Vorhaben mitzuwirken oder damit in Verbindung zu stehen;