Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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5.4.2.3 Risikomanagement
Die mit der AP22+ beschlossenen Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen nach Artikel 86b LwG sind auf Gesetzesstufe auf acht Jahre befristet. Die Massnahme läuft Ende 2032 aus. Ziel der Massnahme ist eine Anschubfinanzierung zur Förderung der verstärkten Marktdurchdringung von Ernteversicherungen, um den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern ein Risikomanagement-Tool für die steigenden Klimarisiken Trockenheit und Frost zu ermöglichen.
Die finanziellen Mittel sind ab dem Jahr 2028 bis 2032 auf 6,3 Millionen Franken plafoniert.
5.4.2.4 Pflanzen- und Tierzucht
Mit dem Kredit «Pflanzen- und Tierzucht» fördert der Bund die Zucht von Nutztieren und Nutzpflanzen, die Erhaltung der genetischen Ressourcen und Vielfalt von Schweizer Nutztierrassen und Nutzpflanzen sowie weitere Massnahmen zur Erfüllung des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Tierzucht wird mit 37,5 Millionen Franken gefördert. Mit der Totalrevision der Tierzuchtverordnung hat der Bundesrat die Strategie Tierzucht 2030 per 2026 umgesetzt und Mindestanforderungen für Zuchtprogramme in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Produktqualität. Ressourceneffizienz, Tiergesundheit/Tierwohl und Umwelt festgelegt. Aufgrund der Totalrevision sind die Änderungen im Bereich Tierzucht im Rahmen der AP30+ gering: Es wurde in Artikel 146 einzig eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um für das Inverkehrbringen von Nutztieren die Äquivalenz zur EU-Tierzuchtverordnung herzustellen.
Etwas weniger als die Hälfte der Mittel von 10,2 Millionen Franken im Bereich Pflanzenzüchtung und Nutzpflanzenvielfalt werden für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans «Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft» eingesetzt (4,2 Mio. CHF). Die anderen 6 Millionen CHF werden für die Umsetzung der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 verwendet. Darin enthalten sind 2 Millionen CHF für den Aufbau und Betrieb des Kompetenz- und Innovationsnetzwerks (KIN) Pflanzenzüchtung sowie 4 Millionen Franken für Finanzhilfen zur Förderung von Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung.
5.4.2.5 Beratungswesen
Die Ausgaben für das landwirtschaftliche Beratungswesen sollen aufbauend um 7 (2030) bis 10 (2033) Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Dies setzt sich aus folgenden drei Teilen zusammen.
• Umsetzung der Beratung zu ausgewählten Themenschwerpunkten wie Biodiversität (vgl. Ziff. 3.1.5.2) mit dem übergeordneten Ziel einer nachhaltigen Ausrichtung der Betriebe im Umfang von 5 bis 8 Millionen Franken.
• Verstärkung der Beratung für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen (vgl. Ziff. 3.1.6.1); entsprechend sollen bspw. Projekte zur Verbreitung neuer Methoden mit insgesamt 1 Million Franken unterstützt werden.
• Um den mit der Weiterentwicklung der Landwirtschaft verbundenen Ansprüchen an die Beratung gerecht werden zu können, sehen sich auch Beratungsorganisationen wachsenden Anforderungen gegenüber. Beispielsweise gilt es für sich immer schneller wandelnden Themen wie PFAS, Wissen aus der Forschung praxisgerecht aufzubereiten und Beratungspersonen entsprechend weiterzubilden. Die Finanzhilfen für überregionale oder gesamtschweizerische Beratungsorganisationen oder Institutionen, die in Spezialbereichen tätig sind, sowie an die gesamtschweizerische Beratungszentrale soll daher um 1 Million Franken erhöht werden.
5.4.3 Zahlungsrahmen für Produktion und Absatz
Gegenüber dem Finanzplan 2030 sollen die jährlichen Mittel im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz für die Milchwirtschaft ab 2030 um 45 Millionen Franken erhöht werden. Hinzu kommt ein jährlicher leichter Anstieg beim Pflanzenbau.