Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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Tabelle 16: Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen (869 Mio. CHF).
(in Mio. CHF, mit B 2026 FP 2030 2030 2031 2032 2033 Total
Rundungsdifferenzen)
Strukturverbesserungen 104,3 116,3 123,9 131,5 139,1 146,7 541,0
Investitionskredite 0,0 20,0 20,0 10,0 0,0 0,0 30,0
Risikomanagement 4,4 6,3 6,3 6,3 6,3 0,0 19,0
Pflanzen- und Tierzucht 47,6 48,4 48,4 48,4 48,4 48,4 193,7
Beratungswesen 12,9 12,8 19,8 20,8 21,8 22,8 85,3
Total 169,2 203,9 218,5 217,0 215,6 217,9 869,0
5.4.2.1 Strukturverbesserungen
Mit den Strukturverbesserungsmassnahmen sollen auch künftig nachhaltige Infrastrukturen in der Landwirtschaft und der nachgelagerten Stufe gefördert werden. Hierzu sollen mittelfristig mehr finanzielle Mittel eingesetzt werden. Der Bericht des BLW vom 4. Mai 2023 «Strategie Strukturverbesserungen 2030+» (SV2030+) zeigt die erwartete langfristige Entwicklung des Finanzbedarfs für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in zwei Szenarien auf.
Postulat 22.4168 Bulliard
Zur Beantwortung des Postulats 22.4168 Bulliard hat eine Studie gezeigt, dass sich für die Wasserversorgungen im Berg- und Sömmerungsgebiet bis 2050 ein gesamtschweizerischer Investitionsbedarf von rund 105 bis 428 Mio. CHF ergibt. Rund die Hälfte dieses Bedarfs ist bereits heute akut und fällt gemäss den getroffenen Annahmen bis 2035 an, während die verbleibende Hälfte als zusätzlicher, klimabedingter Investitionsbedarf bis 2050 einzustufen ist. Der insgesamt daraus resultierende zusätzliche Investitionsbedarf beträgt durchschnittlich 4,2 bis 17,1 Mio. CHF pro Jahr, was 20 bis 81 % der durchschnittlichen Jahresausgaben für Wasserversorgungen in den letzten Jahren entspricht. Im Einklang mit der Strategie Strukturverbesserungen 2030+ ist dieser zusätzliche Bedarf mit den im Zahlungsrahmen 2030-33 vorgesehenen Mitteln abgedeckt.
Bereits für die laufende Periode hat das Parlament den Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen erhöht mit der Absicht, ab 2026 die À-Fonds-perdu-Beiträge schrittweise zu erhöhen. Der Aufbaupfad soll auch im neuen Zahlungsrahmen fortgeführt werden. Er orientiert sich am konservativen Szenario des künftigen Mittelbedarfs für das Jahr 2030 von 125 Millionen Franken für die Strukturverbesserungen gemäss dem Bericht zur SV2030+. Der Pfad zum schrittweisen Aufbau geht von einem jährlichen Anstieg von jeweils 7,6 Millionen Franken aus. Die kontinuierliche Erhöhung soll die nötige mittelfristige Planungssicherheit für die Kantone und die Landwirtschaft schaffen. Entsprechende Projekte haben einen längeren planerischen Vorlauf und müssen von Projektträgern und Kantonen kofinanziert werden. Zudem kann mit einer schrittweisen Aufstockung des Kredits sichergestellt werden, dass für den Ausbau von Massnahmen zur Stärkung von umweltfreundlichen Verfahren, Technologien und Maschinen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (siehe Ziff. 3.1.4.3). Dabei sind vor allem die Kapazitäten bei den Planungsbüros und die Umweltanforderungen bei Arbeiten an Quellfassungen im Baubewilligungsverfahren limitierende Faktoren.
5.4.2.2 Investitionskredite und Betriebshilfe
Zur Zeit werden mehr Investitionskredite aus dem Fonds de Roulement nachgefragt als gewährt werden können. Zur Verminderung des bestehenden Liquiditätsengpasses hat der Bundesrat am 20. Mai 2026 entschieden, als Begleitmassnahme für zukünftige Handelsabkommen die Alimentierung des Fonds de roulement für Investitionskredite wieder aufzunehmen (siehe Ziff. 4.2.4). In der Finanzplanung hat der Bundesrat dafür total 150 Millionen Franken eingestellt. Sie sollen wie folgt auf vier Jahre aufgeteilt werden: 2028 70 Millionen Franken, 2029 50 Millionen, 2030 20 Millionen und 2031 10 Millionen.