Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Tabelle 13: Volkswirtschaftliche Eckwerte vom Juni 202660.

in % 2025 2026 2027 2028 20292030

BIP-Wachstum (real, kalender- und 1,5 0,9 1,6 2,0 1,9 1,8 sporteventbereinigt)

Teuerung Konsumentengüter (LIK) 0,2 0,6 0,6 0,7 0,9 1,0

Arbeitslosenquote 2,8 3,1 3,0 -- -- --

5.2.2 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Trotz des ausgeglichenen Rechnungsergebnisses bleiben die finanziellen Aussichten des Bundes für die Jahre 2027 bis 2029 herausfordernd. Aufgrund der stark wachsenden Ausgaben befindet sich der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren weiterhin in einem strukturellen Ungleichgewicht.

Die im Finanzplan zusätzlich zum Entlastungspaket 2027 (EP27) berücksichtigte Mehrwertsteuererhöhung um 0,8 Prozentpunkte zugunsten von Armee und Sicherheit führt dazu, dass der Bundeshaushalt zumindest im Jahr 2028 vorübergehend ausgeglichen ist. 2029 resultiert indes erneut ein strukturelles Defizit von 0,8 Milliarden Franken. Dies vor allem, weil die Ausgaben für die Armee (ausserhalb des vom Bundesrat vorgeschlagenen Fonds) und der Bundesbeitrag an die AHV deutlich stärker wachsen als die Einnahmen. Die angespannte Haushaltslage zwingt zu einer konsequenten Priorisierung.

Bei den beantragten Zahlungsrahmen 2030-2033 handelt es sich um Obergrenzen. Ob sie tatsächlich ausgeschöpft werden können, hängt von der weiteren Entwicklung des Bundeshaushaltes und den für die Haushaltbereinigung nötigen Massnahmenentscheiden von Bundesrat und Parlament ab.

5.2.3 Teuerungsannahmen

Die dem Umfang der Zahlungsrahmen zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in Artikel 3 des Entwurfs zum Bundesbeschluss ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Juli 2026 zugrunde. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst. Das Finanzplanjahr 2029 wird mit einer Teuerung von 1,0 Prozent ins 2030 fortgeschrieben. Der Bundesrat sieht eine reale Reduktion des Agrarausgaben von 1,0 Prozent für die Landwirtschaft vor, so dass bei dieser Teuerungsrate die Landwirtschaftskredite innerhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen nominal konstant in den Finanzplänen weitergeführt werden.

5.2.4 Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft bei neuen oder weiterentwickelten Handelsabkommen

Der Bundesrat will die Landwirtschaft bei der Anpassung an neue Marktbedingungen im Zuge der Diversifizierung des Schweizer Aussenhandels unterstützen. Er hat deshalb am 20. Mai 2026 Begleitmassnahmen beschlossen. Zwischen 2028 und 2031 soll das Umlaufvermögen für zinslose Darlehen um insgesamt 150 Millionen Franken erhöht werden. Diese fördern wichtige Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben sowie in landwirtschaftliche Infrastrukturen. Daneben sollen für Exportinitiativen während acht Jahren jährlich eine Million Franken zur Verfügung gestellt werden. Diese Mehrausgaben sollen durch entsprechende Mehrerträge durch die Versteigerung von Importkontingenten gegenfinanziert werden. Eine entsprechende Verordnungsänderung wird das WBF bis Ende Oktober 2027 vorbereiten.

60 2025-2027: Prognose der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes (SECO, 18.6.2026); 2028-2030: Mittelfristprognosen SECO für BIP-Wachstum (Referenzszenario) und Teuerung.