Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Die Ausgaben in den Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen (landwirtschaftliche Strukturverbesserungen und Beratungswesen) und Produktion und Absatz (Milchwirtschaft und Pflanzenbau) werden im Jahr 2030 gegenüber dem Finanzplanwert um total 60 Millionen Franken erhöht. Diese Erhöhung wird einerseits über einen total 80 Millionen höheren Ausgabenplafonds 2030-2033 ausgeglichen, weil Mehreinnahmen durch eine Ausdehnung der Versteigerung der Importkontingente geplant sind. Andererseits sollen entsprechend weniger Mittel für Direktzahlungen eingesetzt werden.

Innerhalb der Direktzahlungen soll für die neu ergebnisorientierten Beiträge mehr Geld eingesetzt werden. Kürzungen werden bei der Versorgungssicherheit, Biodiversität und bei den Produktionssystemen umgesetzt. Zusätzlich wird die Wirkung der Reduktion gegenüber der heutigen Abstufung erhöht.

Tabelle 18: Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Direktzahlungen (10 608 Mio. CHF).

(in Mio. CHF, mit Rundungsdiffe- B 2026 FP 2030 2030 2031 2032 2033 Total renzen)

Versorgungssicherheit 912 812 952 942 932 922 3 748

Kulturlandschaft 536 536 401 401 401 401 1 604

Biodiversität1 330 330 335 340 345 350 1 370

Produktionssysteme 715 715 695 700 705 710 2 810 Regionale Biodiversität &

266 280 280 280 280 280 1 120 Landschaftsqualität

Ressourcen- und Gewässer-

schutzprojekte / In situ-Bei- 21 21 21 21 21 2184

träge Übergangsbeitrag 32 10 0 0 0 00

Reduktion der

- - -32 -32 -32 -32 -128 Direktzahlungen

Total 2 812 2 703,9 2 652,0 2 652,0 2 652,0 2 652,0 10 608,0

1ohne Vernetzungsbeiträge

5.4.4.1 Versorgungssicherheit

Der Offenhaltungsbeitrag (Kulturlandschaft) im Umfang von 140 Millionen Franken pro Jahr wird zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen umgelagert. Für den variablen Zusatzbeitrag innerhalb der Versorgungssicherheitsbeiträge sind pro Jahr Mittel in der Grössenordnung von 20 bis 60 Millionen pro Jahr vorgesehen. Die grösste Kürzung im Bereich der Versorgungsbeiträge erfolgt bereits bis 2029 und somit vor der AP30+.

5.4.4.2 Kulturlandschaft

Aufgrund der Motion 24.3973 Z’graggen werden die Ausgaben für den Steillagenbeitrag um 5 Millionen pro Jahr erhöht. Mit der Umlagerung des Offenhaltungsbeitrags von 140 Millionen pro Jahr zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen sinken die Ausgaben.

5.4.4.3 Biodiversität

Für die ergebnisorientierte Förderung der Biodiversität sind im ersten Jahr zusätzliche Mittel von 15 Millionen nötig. Anschliessend sind jährlich steigende Mehrausgaben von jeweils 5 Millionen einzuplanen. Ab 2030 sollen 10 Millionen pro Jahr bei den Biodiversitätsbeiträgen im Sömmerungsgebiet eingespart werden. Die Sömmerungsbetriebe werden damit anteilsmässig (6 % aller Direktzahlungen gehen an Sömmerungsbetriebe) an den reduzierten Mitteln von 170 Millionen für die Direktzahlungen beteiligt. Die Mehrausgaben für die Förderung der Insekten werden innerhalb der Biodiversitätsbeiträge kompensiert.