Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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5.4.4.4 Produktionssysteme

Weil für die Direktzahlungen weniger Geld zur Verfügung steht, werden bei den bestehenden Produktionssystembeiträgen die Ausgaben um 50 Millionen pro Jahr reduziert. Der Bundesrat wird im Rahmen der Ausarbeitung der Direktzahlungsverordnung zur Umsetzung der AP30+ entscheiden, wie diese Reduktion bei einzelnen Beitragstypen umgesetzt wird. Für die Ablösung von massnahmenorientierten durch ergebnisorientierte Produktionssysteme sind im ersten Jahr zusätzliche Mittel von 30 Millionen vorgesehen. Anschliessend sind jährlich steigende Mehrausgaben von jeweils 5 Millionen pro Jahr vorgesehen.

5.4.4.5 Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität

Die Mittel des per 2028 neu eingeführten Beitrags für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität werden unverändert weitergeführt.

5.4.4.6 Ressourcen- und Gewässerschutzprojekte / In situ-Beiträge

Die Ausgaben bleiben konstant.

5.4.4.7 Neue Regelung Abstufung der Direktzahlungen

Die neu vorgesehene schrittweise Reduktion (Abstufung) der Direktzahlungen führt zu einer Reduktion von ca. 32 Millionen Franken. Dieses Geld wird innerhalb der Direktzahlungen bei den Beiträgen wieder eingesetzt.