Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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6 Auswirkungen

6.1 Auswirkungen auf den Bund

6.1.1 Personelle Auswirkungen

Die Umsetzung der AP30+ erfordert im Zeitraum 2030-2033 einen personellen Initialaufwand für die Einführung der neuen Massnahmen oder angepassten Massnahmen. Anschliessend verbleibt ein Mehraufwand für den laufenden Vollzug.

Titel LwG Auswirkungen

• Zielvereinbarungen: + 1 FTE für die Begleitung und Weiterentwicklung, zusätzlich

1. Titel 0,5 FTE befristet auf max. vier Jahre für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen, falls bis 2030 noch keine solchen abgeschlossen worden sind.

• Marktbeobachtung: + 2 FTE für die Stärkung im Bereich der Produktionsmittel, das Schliessen von Datenlücken in einzelnen Teilmärkten sowie auf den nachgelagerten Stufen der Wertschöpfungsketten, die Differenzierung nach preisbildenden Faktoren wie beispielsweise Produktionssysteme, den Ausweis von Wertschöpfungseffekten für ausgewählte Teilmärkte und den Ausbau der Wissensvermittlung. Zusätzlich 1 FTE befristet auf vier Jahre für den Aufbau und die Einführung der

2. Titel neuen Tätigkeiten.

• Zulagen Milchwirtschaft: + 0,25 FTE für den Vollzug im Zusammenhang mit dem neuen Referenzpreis. Der Aufwand für die Kontrolle der Einhaltung des Referenzpreises, die Entgegennahme allfälliger Meldungen durch Milchverwerterinnen und Milchverwerter und für den Vollzug von Verwaltungsmassnahmen steigt an. Zusätzlich 0,25 FTE befristet auf vier Jahre für den Aufbau und die Einführung der neuen Tätigkeiten.

• Produktionssystembeiträge: + 2 FTE befristet auf vier Jahre für die Entwicklung

3. Titel

und den Unterhalt der neu ergebnisorientierten Direktzahlungsprogramme.

• Nachhaltigkeitsberatung: + 0,5 FTE für den Vollzug der Förderung dieser Bera-

6. Titel

tungsangebote.

• Schutz der Kulturen: + 1 FTE für den Aufbau und Betrieb der Monitoring-Platt-

7. Titel

form.

• PLEG: + 1 FTE für den Aufbau und Betrieb der Plattform agridata.ch sowie weite-PLEG rer digitaler Dienste. Zusätzlich 1 FTE befristet auf vier Jahre für den Aufbau und die Einführung der neuen Tätigkeiten.

Ab 2030: permanent 5,75 FTE, zusätzlich 2030-2033: 4,75 FTE. Über die Aufstockung Total entscheidet der Bundesrat im Rahmen des Entscheids zum Entwicklungsrahmen 2029-2030 im Januar 2028.

6.1.2 Finanzielle Auswirkungen ausserhalb der Zahlungsrahmen

Ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen wird der Funktionsaufwand des BLW und von Agroscope für den Vollzug der Massnahmen im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung eingesetzt. In nachfolgenden Bereichen sind dabei Auswirkungen auf den Vollzugsaufwand des Bundes zu erwarten.

Festlegung und Publikation Referenzpreis verkäste Milch

Für die Festlegung und Publikation des Referenzpreises für verkäste Milch soll eine Branchenorganisation beauftragt werden. Deren Entschädigung verursacht initial Ausgaben im Umfang von 0,5 Millionen und anschliessend jährlich wiederkehrende Ausgaben von 0,2 Millionen Franken.