Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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und Gemüsekonsums. Die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen der Absatzförderung, um Sensibilisierungsmassnahmen zur gesunden Ernährung durchzuführen, sind aber beschränkt, weil die Trägerschaften Organisationen der Landwirtschaft sein müssen.

Beantragte Neuregelung

Nicht nur die aktuell beitragsberechtigen Organisationen sollen Projekte zwecks einer subsidiären Förderung regionaler Produkte und einer ausgewogenen Ernährung durch den Bund einreichen können, sondern neu auch die Schweizer Städte und Gemeinden, wenn sie die beiden Themen verbinden. Die Städte und Gemeinden verfügen insbesondere aufgrund ihrer zentralen Rolle in der Gemeinschaftsverpflegung (Schulen, Kitas, Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime) über bedeutende Hebel für die Förderung des Absatzes regionaler Landwirtschaftsprodukte und die Verbesserung der Ernährung. Deren Programme zur Förderung der Ernährungskompetenzen stellen bereits heute zum Teil einen Bezug her zu den Vorzügen regionaler Produkte, z. B. jenes der Stadt Genf (S'alimenter de manière durable et locale à Genève). Acht Städte haben im März 2025 eine Charta Nachhaltige Ernährung Städte und Gemeinden unterzeichnet.

Ein kleiner Teil der Absatzfördermittel soll für derartige Projekte reserviert werden. Förderfähig wären beispielsweise die Durchführung von Ernährungswochen oder Social Media-Kampagnen zu den Vorzügen einer ausgewogenen Ernährung mit regionalen Landwirtschaftsprodukten und zur Förderung der Ernährungskompetenzen. Als ausgewogen gilt eine Ernährung, welche sich an den Schweizer Ernährungsempfehlungen orientiert. In der Kommunikation müssen die Vorzüge der regionalen Produkte (Qualität, Nähe) hervorgehoben werden. Die Organisationen der Landwirtschaft sollen auch bei diesen Projekten beteiligt sein, um regionale Netzwerke und kurze Absatzkanäle zu stärken und die Wertschöpfung der Landwirtschaft zu verbessern. Der Co-Finanzierungsanteil des Bundes soll bei diesen Projekten derselbe sein wie bei den anderen Absatzförderungsprojekten. Wie auch bei den bestehenden Absatzförderungsmassnahmen erwartet der Bundesrat, dass diese Programme auf die Stärkung der Positionierung von Schweizer Landwirtschaftserzeugnissen gegenüber ausländischen Konkurrenz- und Substitutionsprodukten wirken. Zudem wird vorausgesetzt, dass ein massgeblicher Teil der Finanzierung (mindestens 25%) nicht durch die öffentliche Hand, sondern von privaten Organisationen bereitgestellt wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die Projekte breit abgestützt und nicht nur vom Staat abhängig sind. Die Einzelheiten dazu werden auf Verordnungsstufe festgelegt.

➔ Artikel 12 Absatz 1bis

3.1.2.3 Marktbeobachtung

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Die Marktbeobachtung hat sich international und für die Schweiz als zentrales Instrument zur Förderung von Preistransparenz entlang der Wertschöpfungskette etabliert und wird insbesondere mit Artikel 27 LwG umgesetzt. Sie konzentriert sich auf die von agrarpolitischen Massnahmen des Bundes beeinflussten Teilmärkte der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft.

Artikel 27 des LwG sowie die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich definieren folgende Aufgabenbereiche:

1) Die Erfassung der Warenpreise von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und deren Verarbeitungsprodukten in den folgenden Märkten: Fleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren; Milch und Milchprodukte; Eier und Geflügel; Ackerbauprodukte und deren Verarbeitungserzeugnisse; Früchte und Gemüse und deren Verarbeitungserzeugnisse. Zusätzlich können auch Warenpreise von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln erfasst werden.

2) Die Förderung der Transparenz in der Preisbildung mittels Orientierung der Öffentlichkeit über die Erhebungsergebnisse.

Der Bericht des Bundesrats «Wettbewerbssituation und Preistransparenz im Lebensmittelmarkt» vom 18.02.2026 zeigt, dass die Marktbeobachtung im Milchmarkt sowie bei den Eiern und den Ackerbauprodukten über eine insgesamt gute Beobachtungsbreite und -tiefe verfügt. In diesen Bereichen fehlen punktuell Daten zu Preisentwicklungen auf Stufe Verarbeitung und (Gross-)Handel. Bei Fleisch sowie Früchten und Gemüsen (inkl. Kartoffeln) sind Daten zu Warenpreisen auf der Wertschöpfungsstufe