Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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Direktzahlungen brutto beträgt die Kürzung -5 000 Franken (zwischen 100 000 und 150 000 Franken) + -10 000 Franken (zwischen 150 000 und 200 000 Franken) + -15 000 Franken (zwischen 200 000 und 250 000 Franken) + -12 000 Franken (zwischen 250 000 und 280 000 Franken) = -42 000 Franken. Der Beispielbetrieb erhält damit 238 000 Franken netto. Mit diesem Begrenzungssystem kann ein Maximum von 325 000 Franken Direktzahlungen pro Betrieb, ohne Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität und den Zusatzbeitrag zum Versorgungssicherheits-Basisbeitrag, erreicht werden.
Für Betriebsgemeinschaften wird mit der Zahl der zusammengefassten Betriebe in der Betriebsgemeinschaft multipliziert. Bei einer Betriebsgemeinschaft (bestehend aus zwei Betrieben) würden Direktzahlungen somit ab 200 000 Franken reduziert.
Abbildung 7: Schrittweise Reduktion der Direktzahlungen für Ganzjahresbetriebe
Die schrittweise Reduktion der gesamten Direktzahlungen pro Betrieb berücksichtigt die positiven Skaleneffekte der Leistungserbringung. Gemeinwirtschaftliche Leistungen können von grösseren Betrieben pro Hektare oder pro Tier günstiger erbracht werden.
Tabelle 9: Übersicht Begrenzung, Reduktion und Abstufung der Direktzahlungen für Ganzjah-
resbetriebe Stand 2027 AP30+ (neu)
• Abstufung Basisbeitrag Versorgungssicherheit • Schrittweise Reduktion der Beiträge (ohne Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität und den
• Grenzwerte in Bezug auf Einkommen und Vermögen Zusatzbeitrag zum Versorgungssicherheits-Basisbeibei den Übergangsbeiträgen trag) je Ganzjahresbetrieb
➔ Art. 70a Abs. 3 Bst. e
3.1.3.2 Versorgungssicherheits- und Kulturlandschaftsbeiträge
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Als Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln werden Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Diese bestehen aus drei Beitragstypen: Basisbeitrag, Produktionserschwernisbeitrag und Beitrag für offene Ackerfläche und für Dauerkulturen. Der Basisbeitrag ist ein einheitlicher Beitrag von 600 Franken pro Hektare. Für Dauergrünflächen, die als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden, wird ein reduzierter Beitrag von 300 Franken pro Hektare ausgerichtet. Für Flächen ohne Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln (z. B. Brachen) werden keine Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Der Produktionserschwernisbeitrag gleicht Produktionserschwernisse aus und wird für die Flächen im Hügel- und Berggebiet ausgerichtet. Mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen werden diese Flächen und deren Nutzung besonders gefördert. Damit