Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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dass durch eine gesamtbetriebliche Biodiversitäts-Beratung hochwertigere Biodiversitätsförderflächen entstehen und die Wirksamkeit von Biodiversitätsmassnahmen deutlich erhöht wird31.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse und gestützt auf die Resultate der Evaluation vier agrarpolitischer Instrumente bezüglich Biodiversitätswirkung32 hat der Bundesrat am 19. Juni 2024 dem WBF (BLW) den Auftrag erteilt, die finanzielle Förderung der Biodiversitätsberatung und die Förderung oder Entwicklung digitaler Tools zur gesamtbetrieblichen Optimierung inklusive Biodiversität im Rahmen der AP30+ zu prüfen.

Darüber hinaus sollen mit der AP30+ mehr unternehmerische Freiheiten für die Landwirtinnen und Landwirte geschaffen werden. Ein gestärktes Engagement und die Übernahme von mehr Selbstverantwortung der Betriebe bietet das Potenzial zur Vereinfachung von Massnahmen und zur Reduktion des administrativen Aufwands. Eine Voraussetzung, damit Gesellschaft und Bewirtschaftende von dieser Neuausrichtung profitieren können, ist die Erhaltung und Steigerung der Fachkompetenzen der Landwirtinnen und Landwirte. Die Beratung kann hier mit ihren Angeboten einen wichtigen Beitrag leisten.

Beantragte Neuregelung

Gemäss Artikel 136 LwG stellen die Kantone die Beratung auf kantonaler Ebene sicher. Diese bewährte Zuständigkeit und Rollenteilung wird beibehalten. Die Neuregelung sieht vor, dass der Bund zukünftig über Finanzhilfen die Inanspruchnahme von kantonalen Beratungsangeboten unterstützen kann, welche Themen von gesellschaftlichem Interesse behandeln und eine nachhaltige Ausrichtung eines Betriebs anstreben (d. h. ökologisch und ökonomisch tragfähig sowie sozial verträglich). Die Bundesunterstützung soll durch den finanziellen Anreiz eine breitere Beteiligung der Betriebe an den Beratungsangeboten bewirken. Auf diese Weise sollen die Bewirtschaftenden unterstützt werden, ihren Betrieb gegenüber zukünftigen Veränderungen so auszurichten, dass sie sowohl ihren Beitrag zur Ernährungssicherheit leisten als auch nachhaltiger werden und gleichzeitig die vergrösserten eigenen Handlungsspielräume optimal nutzen können.

Die Themenschwerpunkte, welche im gesellschaftlichen Interesse liegen und eine nachhaltige Ausrichtung für Betriebe aufweisen, sollen in einem gemeinsamen Prozess mit Vertretern des LIWIS (insbesondere aus der kantonalen Beratung) priorisiert und konkretisiert werden. Die ausgewählten Themenschwerpunkte der Beratungsangebote werden anschliessend in der Landwirtschaftsberatungsverordnung vom 3. November 202133 festgelegt. Neben der oben erwähnten gesamtbetrieblichen Biodiversitätsberatung könnten beispielsweise Beratungen zu Themen wie betriebliche Minderungs- und Anpassungsmassnahmen im Zuge des Klimawandels oder zu weiteren aktuellen Herausforderungen (z. B. im Bereich Boden inklusive PFAS) gefördert werden. Bei allen Beratungsangeboten muss dem Aspekt der betrieblichen Wirtschaftlichkeit und der sozialen Nachhaltigkeit angemessen Rechnung getragen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Beratungsangebote bleibt dabei weiterhin in der Kompetenz der Kantone.

Um Synergien zu nutzen und einen effizienten Ressourceneinsatz zu gewährleisten, können die Fördermittel auch interkantonal eingesetzt werden. Dies soll z. B. auch kleineren Kantonen ohne eigene Beratungsangebote ermöglichen, entsprechende Fördermittel des Bundes für Betriebsleitende nutzbar zu machen. Basis für diese Zusammenarbeit ist eine interkantonale Vereinbarung. Es ist auch denkbar, dass Kantone solche Vereinbarungen mit kompetenten privaten Beratungsorganisationen abschliessen. Aufgrund der zentralen Rolle, welche die Kantone bei der Beratung innehaben, sollen die weiterführenden Arbeiten gemeinsam in enger Abstimmung zwischen Bund und Kantonen erfolgen.

➔ Art. 136 Abs. 4bis

31 www.zielorientierte-biodiversitaet.ch

32 www.bafu.admin.ch/de/subventionen

33 SR 915.1