Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Beantragte Neuregelung

Informationen über die Möglichkeiten zum Schutz der einzelnen Kulturen sind eine strategische Voraussetzung, um die Entwicklung neuer Schutzmethoden zu priorisieren. Zurzeit sind diese Informationen in zahlreichen Quellen verstreut, sodass ein Überblick über die Situation schwierig ist. Der neue Absatz 2 von Artikel 149 LwG ermöglicht die Entwicklung einer Plattform zur permanenten Überwachung der einzelnen Mittel, die zum Schutz der Kulturen aktuell zur Verfügung stehen. Zu diesen Mitteln zählen Präventivmassnahmen (z. B. Fruchtfolge oder resistente Sorten), Entscheidungsunterstützungstools und direkte biologische, mechanische oder chemische Bekämpfungsmassnahmen. Mit diesem neuen Instrument soll es möglich sein, die Lücken beim Schutz der Kulturen zu ermitteln und den Folgen neuer Lücken, etwa aufgrund der Entwicklung von Resistenzen, dem Auftreten neuer Schadorganismen oder dem Widerruf eines Wirkstoffs, vorzubeugen. Damit soll die Bearbeitung von Gesuchen um Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel priorisiert und die Forschung zu neuen Schutzmethoden ausgerichtet werden. Die Plattform unterstützt Forschung, Verwaltung und Politik mit dem Ziel, der Landwirtschaft praxisorientierte Lösungen zum Schutz der Kulturen bereitzustellen. Diese Informationen beinhalten weder personenbezogene Daten noch Daten, die direkt von den landwirtschaftlichen Betrieben stammen.

Der Bund unterstützt Programme zur Züchtung robuster Sorten, die dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Produktion zu verbessern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Anhand der Sortenprüfung können die robusten Sorten ermittelt werden, die sich am besten für den Anbau in der Schweiz eignen. Der Anbau robuster Sorten kann sich jedoch nur dann entwickeln, wenn sich die Sorten auch am Markt etablieren. Die gesamte Branche muss sich daher abstimmen, um diese Sorten zu fördern, indem auf das in Kapitel 3.1.1.1 beschriebene Instrument der Zielvereinbarungen zurückgegriffen wird. Weitere Instrumente wie Labels, Informationskampagnen oder die Veröffentlichung des Marktanteils robuster Sorten können ebenfalls dazu beitragen, diesen Anteil zu steigern.

Der wirksame Schutz der Kulturen erfordert häufig noch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Neue Technologien ermöglichen eine gezielte Anwendung, wodurch die eingesetzten Mengen und die Freisetzung der Pflanzenschutzmittel ausserhalb der behandelten Parzellen reduziert werden. Die Förderung des Einsatzes dieser in Kapitel 3.1.4.3 beschriebenen Technologien ist ebenfalls Teil der Strategie zum nachhaltigen Schutz der Kulturen.

➔ Art. 149 Abs. 2

3.1.6.2 Informationskampagnen zu Schadorganismen

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Die stetig wachsende Globalisierung und der zunehmende internationale Reiseverkehr führen dazu, dass häufiger neue Pflanzenschädlinge und -krankheiten unabsichtlich in die Schweiz eingeschleppt werden. Der Klimawandel begünstigt zusätzlich, dass sich diese Organismen hier etablieren und ausbreiten können. In den letzten Jahren wurden beispielsweise der Japankäfer (Popillia japonica), die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum neu eingeschleppt. Solche neuen Pflanzenschadorganismen stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Pflanzenproduktion dar. Sie können grosse wirtschaftliche Schäden verursachen und die Ernährungssicherheit gefährden.

Gezielte und wirksame Kommunikationsmassnahmen sind ein wichtiges Instrument für die zuständigen Behörden, um die Einschleppung und Verbreitung solcher Schadorganismen zu verhindern oder zu verlangsamen sowie deren Schäden zu reduzieren. Nur wenn die Bevölkerung für diese Gefahren sensibilisiert und über die geltenden Massnahmen informiert ist, hält sie sich an die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbestimmungen, nimmt ihre Meldepflicht für die Früherkennung wahr und setzt die amtlich angeordneten Bekämpfungsmassnahmen um. Für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe sind die Informationen zudem wichtig, damit sie sich präventiv auf neue Schadorganismen vorbereiten und bei deren Auftreten Schäden vermeiden oder reduzieren können.

Derzeit besteht eine rechtlich verankerte Informationspflicht des Bundes gegenüber der Öffentlichkeit nur auf Verordnungsstufe und nur in Bezug auf (prioritäre) Quarantäneorganismen in Artikel 12 und