Parlamentarische Initiative. Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
5.7 Internationales Privatrecht
Bundesblatt · BBl 2024 260 S. 42Bundesblatt · BBl 2024 260
Beispiel: Weber und Blanc sind die unverheirateten, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern von Anna (16-jährig) und Tim (9-jährig). Die Kinder tragen seit ihrer Geburt den Namen Weber. Im Jahr 2025 tritt die Revision des Namensrechts in Kraft. Die Eltern erklären gestützt auf Artikel 13d E-SchlT ZGB, dass Tim und Anna den Doppelnamen Weber Blanc tragen sollen.
− Bei alleiniger elterlicher Sorge eines Elternteils ist nur dieser zur Abgabe der Erklärung für das Kind bzw. die Kinder befugt (analog Art. 270a Abs. 1 E-ZGB). Es bedarf folglich keiner Zustimmung des anderen, nicht sorgeberechtigten Elternteils, wenn das Kind einen aus den Namen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen tragen soll. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat gestützt auf Artikel 275a ZGB allerdings das Recht, vorgängig angehört zu werden.98
Die Erklärung der sorgeberechtigten Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils gilt für alle Kinder, selbst wenn sie im Zeitpunkt der Erklärung noch nicht geboren sind (s. Grundprinzipien, Ziff. 5.6.2.1).
Für den Doppelnamen des Kindes wird der Name des anderen Elternteils dem bisherigen Namen des Kindes hinzugefügt (nicht vorangestellt). Massgebend ist der Name, den der andere Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes getragen hat bzw. der bereits zum damaligen Zeitpunkt für die Bildung des Doppelnamens des Kindes zu Verfügung gestanden hätte.
Beispiel: Weber und Blanc sind die unverheirateten, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern von Anna (16-jährig) und Tim (9-jährig). Die Eltern leben getrennt. Die Kinder tragen seit ihrer Geburt den Namen Weber. Im Jahr 2024 heiratet Blanc und nimmt den Namen des Ehegatten Meier (gemeinsamer Familienname) an. Im Jahr 2025 tritt die Revision des Namensrechts in Kraft. Für die Kinder Tim und Anna können die Eltern erklären, dass diese den Doppelnamen Weber Blanc, nicht aber den Doppelnamen Weber Meier, erhalten sollen.
Heiraten die Eltern einander nach Inkrafttreten der Revision, können sie den Namen der Kinder neu bestimmen. Einschlägig sind die Artikel 160 ff., 270 und 270b ZGB. Folglich können die Eltern für die vor Inkrafttreten der Revision geborenen Kinder einen Doppelnamen wählen. Es handelt sich dabei nicht um einen Anwendungsfall des Übergangsrechts (s. ferner Ziff. 5.2.2.2 in fine).
5.7 Internationales Privatrecht
Diese Vorlage erfordert keine Anpassung der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.
98 BÜCHLER, Art. 275a N 5 (Die Änderung des Nachnamens gehört zu den Entscheidungen von grosser Tragweite, zu welchen der nicht sorgeberechtigte Elternteil rechtzeitig anzuhören ist).