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Comme norme- ATF 40 III 32028.08.1914Die Frage, ob die Vorschrift des Art. 805 ZGB, wonach das Grundpfandrecht von Gesetzes wegen die Liegenschaft mit Einschluss aller Bestandteile und aller Zugehör belastet, auch dann zur Anwendung komme, wenn die Zubehörden unter der Herrschaft des früheren kantonalen Rechtes nur
- ATF 40 III 31418.07.1914L. P. art. 152 al. 2. — Le droit de gage sur les loyers et fermages prévu à l'art. 806 CC et 152 al. 2 LP en faveur des créanciers auxquels un immeuble a été donné en gage leur est acquis seulement depuis le moment où chacun d'eux introduit la poursuite en réalisation des art. 15
- ATF 40 III 26214.07.1914Art. 59, Abs. 2 K. V. Als unzulässige Bedingung i. S. dieser Bestimmung erscheint es auch, wenn die Konkursverwaltung die Zulassung einer Konkursforderung davon abhängig macht, dass ein von der Masse ihrerseits gegen den betr. Konkursgläubiger erhobener Anspruch anerkannt, bezw.
- ATF 40 III 30002.07.1914Nachlassvertrag, durch welchen sämtliche Aktiven des Schuldners einem Gläubigerausschusse zur Liquidation überlassen werden. In diesem Falle ist die Kompensation einer Forderung des Nachlassschuldners mit einer Schuld aus Inhaberpapieren unzulässig. — Art. 213 Ziff. 1-3 SchKG.
- ATF 40 III 23601.07.1914Art. 224 Sch KG.: Der Gemeinschuldner kann Gegenstände, die er dem Konkursamt bei der Inventarisation verheimlicht hat, nicht nachträglich bei deren Entdeckung als Kompetenzstücke beanspruchen.
- ATF 40 III 24901.07.1914Art. 278 SchKG. Prosequierung des Arrestes durch Anhebung der Klage auf Anerkennung der Arrestforderung beim Gerichte des ausländischen Wohnsitzes des Arrestschuldners. Verfahren, wenn der Arrestschuldner auf das vom Gläubiger gestellte Begehren um Fortsetzung der Betreibung die
- ATF 40 III 23324.06.1914Art. 17 SchKG. — Die Uebergabe einer Beschwerde an das Betreibungsamt, gegen das sie sich richtet, gilt nicht als gültige Einreichung der Beschwerde.
- ATF 40 III 29324.06.1914Action révocatoire. Cession d'une créance Pro: un débiteur insolvable à son frère. Preuve de la connivence du défendeur résultant de sa proche parenté et de son intimité avec le débiteur, de ses connaissances professionnelles en matière d'affaires et des inquiétudes manifestées d
- ATF 40 III 22917.06.1914Art. 92. Ziff. 6 SchKG: Grund der Unpfändbarkeit der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände des Wehrmannes. Unpfändbarkeit der Bekleidung und Ausrüstung eines wegen Konkursausbruches aus der Dienstpflicht entlassenen Offiziers.
- ATF 40 III 22610.06.1914Art. 237 LEF. — Un membro della delegazione dei creditori non ha veste per aggravarsi di un accordo intervenuto tra la delegazione e l'amministrazione concernente la visione dei protocolli e, in genere, degli atti della liquidazione.
- ATF 40 III 28110.06.1914Art. 265, 267 und 149 Abs. 4 SchKG. - Recht des Schuldners, die Einrede aus Art. 265 noch im Aberkennungsprozesse, sei es erstmals zu erheben, sei es gegenüber dem Rechtsöffnungsentscheid wiederaufzunehmen. Verpflichtung des Aberkennungsrichters, sie zu berücksichtigen. Art und W
- ATF 40 III 19328.05.1914Gegenstände, welche vom Schuldner aus einer gemäss Art. 92 Ziff. 10 SchKG unpfändbaren Unfallentschädigung angeschafft worden sind, aber durch nachher daran ausgeführte Reparaturen eine Wertvermehrung erfahren haben, können unter der Bedingung gepfändet werden, dass das Höchstang
- ATF 40 III 21127.05.1914Art. 274, 276 SchKG. Notwendigkeit der genauen Spezifikation der Arrestobjekte im Arrestbefehl. Keine Pflicht des Dritten, zweks Ermöglichung des Arrestvollzuges dem Betreibungsamt darüber Auskunft zu geben, ob und welche Sachen des Arrestschuldners er in Verwahrung habe oder wel
- ATF 40 III 18119.05.1914Art. 136 bis SchKG: Aufhebung eines Liegenschaftszuschlags. — Die gegen den Zuschlag gemäss Art. 136 bis gerichtete Beschwerdeführung unterliegt den in Art. 17 SchKG aufgestellten Grundsätzen. — Legitimation eines Servitutberechtigten zur Anfechtung der Steigerung und des Zuschla
- ATF 40 II 20318.05.1914Droit de rétention. — Vin vendu en France et expédié à Genève à l'adresse du mandataire de l'acheteur. — Faillite de l'acheteur. Revendication du vin par le vendeur. Droit du mandataire de retenir la marchandise reçue jusqu'au paiement de sa créance envers l'acheteur. — Condition
- ATF 40 III 16213.05.1914Art. 904 ZGB, 60 KV. Der Streit darüber, ob und inwieweit die Zinsen einer vom Gemeinschuldner verpfändeten verzinslichen (Gült-) Forderung dem Pfandgläubiger oder der allgemeinen Masse zukommen, ist im Kollokationsverfahren auszutragen.
- ATF 40 III 16513.05.1914Art. 274-276, 91 u. 99 SchKG. Beschränkung des Arrestvollzuges und der Auskunftspflicht des Arrestschuldners bezw. des Dritten, der für ihn Sachen im Gewahrsam hat. auf die im Arrestbefehl genannten Gegenstände. Keine Pflicht des Drittschuldners einer arrestierten Forderung, dem
- ATF 40 III 17613.05.1914Art. 250 Abs. 3 SchKG. Berechnung des den klagenden Gläubigern zufallenden Prozessgewinns, wenn die Forderung des Kollokationsbeklagten nicht herabgesetzt, sondern lediglich in eine nachgehende Klasse verwiesen worden ist, in der sie, wenn sie von Anfang an dort kolloziert worden
- ATF 40 III 12806.05.1914ATF 40 III 128
- ATF 40 III 13106.05.1914Art. 31 Abs. 3 SchKG. Als staatlich anerkannter Feiertag gilt nur ein solcher, der — nach dem massgebenden kantonalen Recht — für alle Konfessionen verbindlich ist und an dem die staatlichen Bureaux geschlossen sind.
- ATF 40 III 15406.05.1914Unzulässigkeit der betreibungsrechtlichen Beschwerde an das. Bundesgericht gegen den Entscheid einer kantonalen Aufsichtsbehörde über die Einstellung eines betriebenen Schuldners im Aktivbürgerrecht. - Inwieweit kann das Bundesgericht die Festsetzung des Existenzminimums bei der
- ATF 40 III 11330.04.1914Art. 104 SchKG. Die Pfändung eines Anteils an einem Gemeinderschaftsvermögen schliesst nicht eine Pfändung der einzelnen zu diesem Vermögen gehörenden Gegenstände in sich, auch wenn diese in der Pfändungsurkunde aufgezeichnet sind. — Eine solche Aufzeichnung hat nur dann einen Si
- ATF 40 III 11830.04.1914Art. 91 SchKG. Zulässigkeit einer Pfändung derselben Gegenstände in Betreibungen gegen verschiedene Schuldner. Jede Pfändung geht dabei den folgenden Pfändungen derselben Gegenstände vor, wenn sie nicht etwa infolge eines Widerspruchsverfahrens oder aus einem andern Grunde dahinf
- ATF 40 III 12130.04.1914Art. 278 SchKG: Wenn der Arrestgläubiger das Rechtsöffnungsbegehren zurückzieht, so bleibt der Arrest bestehen, sofern der Gläubiger innert zehn Tagen nach dem Rückzug die Klage auf Anerkennung seines Forderungsrechtes einleitet.
- ATF 40 III 12330.04.1914Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine von einem Konkursamt geäusserte Ansicht. — Art. 50 ff. SchKG. Am Konkurse der Geschäftsniederlassung eines im Ausland wohnenden Schuldners können nur solche Forderungen teilnehmen, für die in der Schweiz ein Betreibungsort gegeben ist od
- ATF 40 III 14730.04.1914Art. 295. Abs. 2 ZGB. Recht des minderjährigen Kindes, welches mit Zustimmung seiner Eltern ausserhalb der häuslichen Gemeinschaft dieser lebt, zur selbständigen Beschwerdeführung gegen die Pfändung seines Lohnes in der Betreibung gegen seinen Vater. — Der Streit darüber, wem die
- ATF 40 III 20106.04.19141. Ungiltigkeit der Abtretung einer Gült wegen mangelnder Handlungsfähigkeit des Zedenten. 2. Der Umstand, dass die Zession in Erfüllung einer dem Zedenten vom kantonalen Recht auferlegten Rechtspflicht stattgefunden hat, schliesst die Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäftes auf Grun
- ATF 40 III 9227.03.1914Art. 259 und 135 SchKG, 1, 26 und 28 SchlT ZGB: Die Frage der privatrechtlichen Fälligkeit grundversicherter Forderungen, die vor dem 1. Januar 1912 entstanden sind, ist nach dem bisherigen kantonalen Rechte zu beurteilen. — Die Bestimmung des § 594 sol. ZGB über die Nichtüberbin
- ATF 40 III 9927.03.1914Legimation der Konkursgläubiger zum Rekurse gegen eine Weisung der Aufsichtsbehörde, durch die der Konkursverwaltung die Neuerstellung des Kollokationsplans unter Beachtung bestimmter formeller Vorschriften befohlen wird. - Bedeutung der Weigerung des Gemeinschuldners, die durch
- ATF 40 III 13812.03.1914Widerspruchsverfahren. 1. Der Dritte hat seine Eigentums- oder Pfandrechtsansprüche an der gepfändeten Sache sogleich in ihrem ganzen Umfang geltend zu machen; schuldhafte Nichtbeachtung dieser Verpflichtung hat Verwirkung des nicht angemeldeten Teiles des Anspruches für den Drit
- ATF 40 III 13411.03.1914Steigerungskauf. Unzulässigkeit einer gegen den Betreibungsbeamten persönlich gerichteten Schadenersatzklage wegen verspäteter Uebergabe des Gantobjektes. Mangelnder Kausalzusammenhang zwischen dem in casu eingetretenen Schaden und dem angeblichen Lieferungsverzug des Betreibungs
- ATF 40 III 8111.03.1914Li~?enschaftssteigeru?-g hn Konkurse. Die vorherige Durchführung des Kollokationsverfahrens über die an der Liegen- Schaft geltend gemachten Pfandrechte ist nur dann nötig, wenn die Pfandschuld im Falle ihres Bestandes dem Ersteigerer zu überbinden wäre. Handelt es sich dagegen u
- ATF 40 III 6304.03.1914Die in Art. 93 SchKG statuierte Beschränkung der Pfändbarkeit von Lohnguthaben gilt nur zu Gunsten in der Schweiz domizilierter Betreibungsschuldner.
- ATF 40 III 6904.03.1914Gegen die Weigerung der Konkursverwaltung, die Konkursdividende auszuzahlen, ist Beschwerde zulässig. — Art. 264 SchKG: Anspruch auf Barzahlung der Konkursdividende. Verzicht hierauf durch Vereinbarung mit einem Masseschuldner
- ATF 40 III 7504.03.1914Art. 297, 311 SchKG. Für pfandversicherte Forderungen kann, wenn die Forderung nach der Schätzung durch das Pfand gedeckt ist, nach Zustandekommen des Nachlassvertrages, auch wenn es sich um eine Wechselschuld handelt, nur noch auf Pfandverwertung, und nicht auf Konkurs betrieben
- ATF 40 I 8312.02.1914Traité franco-suisse du 15 juin 1869: L'élection de domicile en Suisse faite par le créancier dans un commandement de payer vaut aussi pour la notification des actes de procédure de l'action en revendication des art. 106-109 LP intentée par un tiers contre le dit créancier à la s
- ATF 40 III 3211.02.1914Art. 262 al. l r LP: Lorsqu'un jugement définitif a condamné une masse en faillite à rendre au tiers revendiquant l'objet revendiqué ou à lui payer une somme déterminée, l'administration de la faillite est tenue, si elle a réalisé l'objet, de verser au revendiquant la somme fixée
- ATF 40 III 3811.02.1914Unzulässigkeit einer Organisation des Konkursverfahrens, die darin besteht, dass dem Konkursamte zusammen mit einer Privatperson die Konkursverwaltung übertragen wird. — Für die Gebührenrechnung ist eine solche Konkursverwaltung als ausseramtliche anzusehen. Es ist je eine besond
- ATF 40 III 4711.02.1914Art. 177 SchKG: Demjenigen, dem eine Wechselforderung nach Art. 164 ff. OR vom Wechselnehmer, Aussteller oder Indossatar abgetreten worden ist, steht das Recht zu, die Einleitung der Wechselbetreibung gegen den Wechselschuldner zu verlangen.
- ATF 40 III 1828.01.1914Art. 125 Abs. 3 SchKG: Jedem Gläubiger, für dessen Betreibung die zu versteigernde Sache als Pfand- oder Pfändungsgegenstand haftet, ist eine b es 0 n der e S t e i ger u n g s • an z e i ge zuzustellen. — Art. 144 Abs. 3 SchKG: Die Kosten für Steigerungs anzeigen, die unrichtige
- ATF 40 III 2228.01.1914Rechtliche Natur der Abtretung nach Art. 260 SchKG und der von der Konkursverwaltung auszustellenden Abtretungsurkunde. Wird der Anspruch von demjenigen, gegen den er sich richtet, nachträglich anerkannt, bevor die Abtretungsurkunde ausgehändigt worden ist, so kann die Abtretung
- ATF 40 III 117.01.1914Art. 235 Abs. 4 SchKG gilt auch für Wahlen. Berechnung des absoluten Mehrs: wer sich der Stimmgabe enthält, ist nicht mitzuzählen. Die Gesamtzahl der für die entgegenstehenden Anträge abgegebenen Stimmen muss aber einen Vierteil der bekannten Gläubiger ausmachen.
- ATF 40 III 1117.01.1914Die erste Gläubigerversammlung ist zur Anordnung der Verwertung von Masseaktiven nur im Falle der Dringlichkeit kompetent. Liegenschaften, an denen — nicht fällige — grundversicherte Forderungen oder andere beschränkte dingliche Rechte geltend gemacht werden, können unter allen U
- ATF 40 III 717.01.1914Art. 173-176 ZGB. Die Einrede, dass die Zwangsvollstreckung nach Art. 173 ausgeschlossen sei. ist durch Beschwerde und nicht durch Rechtsvorschlag geltend zu machen. Unzulässigkeit der Betreibung gegen den Ehemann auf Sicherstellung des Frauenguts.
- ATF 40 I 3615.01.1914Beschwerde betr. poli ti s eh e St i m m b er e c h ti gu n g (A r t. 1 8 0 Z i f. 5 0 G): Zuständigkeit des Bundesgerichts bei Berufung auf Verletzung des Art. 173 Ab s. 2 Z G B. Tragweite dieser Bestimmung.
- ATF 40 III 5115.01.1914Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Bürge im Nachlassverfahren des Hauptschuldners.
- ATF 39 I 68023.12.1913Das in Art. 206 SchKG enthaltene Verbot von Betreibungen während der Dauer des Konkursverfahrens bezieht sich nur auf Betreibungen gegen den Gemeinschuldner und auf solche gegen die Konkursmasse für Konkursforderungen, dagegen nicht auf Betreibungen der Masse für Masseschulden. —
- ATF 39 I 68823.12.1913Art. 224 SchKG Hat der Gemeinschuldner durch vorbehaltlose Unterzeichnung des Inventars darauf verzichtet, einen Gegenstand als Kompetenzstück zu beanspruchen, so kann auch seine Ehefrau die Kompetenzqualität nicht mehr geltend machen, ausser allenfalls dann, wenn sie den Gegenst
- ATF 39 I 67517.12.1913Art. 261 ff. SchKG: Mit dem auf Grund des rechtskräftigen Kollokationsplanes bestehenden Anspruch auf die Dividende kann die Konkursmasse nur eine Masseforderung, nicht aber eine Gegenforderung des Gemeinschuldners verrechnen, auch wenn sie sich im Kollokationsplane die Verrechnu
- ATF 39 II 74513.12.1913Kollektirgesellschaft. Klage auf Herausgabe des Anteils eines in Konkurs gefallenen Teilhabers an den Gesellschaftsaktiven. Der Erfindungsgedanke wird durch die Kundgabe zum verwertbaren Vermögensgegenstand; die Erfindung als solche — nicht bloss das Recht aus den Patenten — is