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Consultation 2007/109: Ordonnance concernant l'Inspection fédérale de la sécurité nucléaire (en même temps que l'audition 'Ordonnance sur la Commission de sécurité nucléaire') · 34 pages

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Bericht Inhalt/Frist zur Einreichung Periodizität

Monaten (Trends), insbesondere über den Betrieb und

die Sicherheit, Chemie, den Strahlenschutz, mit

Angaben über die Personendosimetrie, die Abgaben

radioaktiver Stoffe, die radioaktiven Abfälle, Ereignis-

se und Befunde, Organisation, Personal und Ausbil-

dung, sowie Projekte, Analysen, Rückfluss aus

Betriebserfahrungen, Ereignisse in vergleichbaren

Anlagen, Tätigkeiten und Ergebnisse der Instand-

haltung.

Einzureichen bis spätestens am Monatsende des

Folgemonats.

Revisionsbericht Bericht der Kernkraftwerke mit Beschreibung und Pro Revision der Technik Bewertung aller sicherheitstechnisch bedeutenden Anlage

Massnahmen, Ergebnisse und Erkenntnisse aus den

Tätigkeiten während der Revision.

Einzureichen:

a. als Erstausgabe 4 Arbeitstage vor der geplanten

Wiederinbetriebnahme der Anlage;

b. vollständig bis spätestens 3 Monate nach Wieder-

inbetriebnahme der Anlage.

Revisionsbericht Bericht der Kernkraftwerke zur Revision, mit detail- Pro Revision der Strahlenschutz lierten Angaben über die strahlenschutztechnischen Anlage

Messungen und Erkenntnisse, einer Beurteilung durch

den Betreiber und mit Vorschlägen für weitere dosis-

reduzierende Massnahmen.

Einzureichen bis spätestens 3 Monate nach Wiederin-

betriebnahme der Anlage.

Revisionsbericht Bericht der Kernkraftwerke, mit den Resultaten und Pro Revision der Physik der Bewertung der beim Wiederanfahren nach der Anlage

Revision durchgeführten reaktorphysikalischen

Messungen (Physikmessungen) für verschiedene

Leistungsstufen.

Einzureichen:

a. Ergebnisse der Nulllast- und Anfahrmessungen vor

dem Wiederanfahren der Anlage über 5 Prozent

Nennleistung;

b. vollständiger Bericht bis spätestens 3 Monate nach

Wiederinbetriebnahme der Anlage.

Dosimetriebericht Bericht der Kernanlagen mit Angaben über Kollektiv- Kalenderjahr

dosen, Dosisverteilungen, Individualdosen und

arbeitsspezifische Kollektivdosen.

Einzureichen bis spätestens am 1. März des Folge-

jahres.

Bericht über die Bericht der Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischen- Quartal Umgebungs- lagers, der geologischen Tiefenlager und des Paul

überwachung Scherrer Instituts über die Umgebungsüberwachung

mit den Angaben über die Abgabe radioaktiver Stoffe

und die Überwachung von Radioaktivität und Direkt-

strahlung in der Umgebung der Anlagen. Dieser