Rapporto sui risultati

Consultazione 2010/71: Adeguamento di ordinanze dovuto all'introduzione di dati biometrici nel titolo di soggiorno (Sviluppo dell'acquis di Schengen): Ordinanza del 24 ottobre 2007 sull'ammissione, il soggiorno e l'attività lucrativa · 39 pagine

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Des Weiteren hält ZG fest, dass die offene Formulierung in Absatz 2 im Erläuterungsbericht präzisiert werden sollte. Es sollte ausgeführt werden, in welchen Fällen tatsächlich auf die persönliche Vorsprache verzichtet werden kann.

ZH vertritt die Meinung, dass eine zwingende Vorsprache bei der ausstellenden Behörde unabhängig von der Erfassung der biometrischen Daten unzweckmässig wäre und mit einem grossen administrativen Zusatzaufwand verbunden sei. Im Übrigen stelle dies eine unzumutbare Erschwernis für die Gesuchstellenden dar. Daher solle es den Kantonen überlassen werden, wo die persönliche Vorsprache zu erfolgen habe. Die Bestimmung müsste entsprechend angepasst werden und so gefasst sein, dass diese Vorsprache bei der im Kanton zuständigen Behörde zu erfolgen habe. Die Vorsprache müsste nicht nur im Rahmen der ersten Ausstellung des Ausländerausweises sondern auch im Rahmen von Bewilligungsverlängerungen erfolgen.

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