Rapport sur les résultats

Consultation 2010/71: Adaptation d'ordonnances en raison de l'introduction de données biométriques dans le titre de séjour (Développement de l'acquis de Schengen): Ordonnance du 24 octobre 2007 relative à l'admission, au séjour et à l'exercice d'une activité lucrative · 39 pages

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Des Weiteren hält ZG fest, dass die offene Formulierung in Absatz 2 im Erläuterungsbericht präzisiert werden sollte. Es sollte ausgeführt werden, in welchen Fällen tatsächlich auf die persönliche Vorsprache verzichtet werden kann.

ZH vertritt die Meinung, dass eine zwingende Vorsprache bei der ausstellenden Behörde unabhängig von der Erfassung der biometrischen Daten unzweckmässig wäre und mit einem grossen administrativen Zusatzaufwand verbunden sei. Im Übrigen stelle dies eine unzumutbare Erschwernis für die Gesuchstellenden dar. Daher solle es den Kantonen überlassen werden, wo die persönliche Vorsprache zu erfolgen habe. Die Bestimmung müsste entsprechend angepasst werden und so gefasst sein, dass diese Vorsprache bei der im Kanton zuständigen Behörde zu erfolgen habe. Die Vorsprache müsste nicht nur im Rahmen der ersten Ausstellung des Ausländerausweises sondern auch im Rahmen von Bewilligungsverlängerungen erfolgen.

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