Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/128: Revisioni nel settore del tabacco e degli oggetti d'uso · 87 pagine

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Organisation Inhalt

Migros Die Migros begrüsst grundsätzlich die Angleichungen an das EU-Recht, da damit technische

Handelshemmnisse eliminiert werden. Unter anderem solche Handelsbarrieren tragen zur Hochpreisinsel Schweiz und damit zum Einkaufstourismus bei.

Die Migros hat dennoch zu einzelnen Artikeln Bemerkungen und Änderungswünsche. Wir bitten, diese zu berücksichtigen.

pharmaSuisse Schweizeri- Wir beschränken unsere Stellungnahme auf die Punkte, die die Apothekerschaft speziell betrefscher Apothekerverband fen. Aus diesem Grund nehmen wir lediglich zu den Änderungen der Verordnung über kosmeti-

sche Mittel Stellung. In dieser Hinsicht weisen wir darauf hin, dass in Apotheken u.a. auch Kosmetika hergestellt werden.

Wir wünschen uns eine klare Trennung zwischen pharmazeutischen Wirkstoffen und kosmetischen Hilfsstoffen. Die kosmetischen Hilfsstoffe dürfen keine massgebliche pharmazeutische Wirkung aufweisen, ansonsten sie eine Zulassung als Arzneimttel benötigen. In diesem Sinne begrüssen wir, dass die antibiotischen Substanzen weiterhin als Inhaltsstoffe von Kosmetika verboten sind. Ebenfalls ausdrücklich ausschliessen sollte man allergene Stoffe.

Leider stellen wir fest, dass versucht wird die Zulassungspflicht für Arzneimittel zu umgehen, indem Arzneimittel als Nahrungsergänzuungsmittel auf den Markt gebracht werden. Um eine Täuschung der Konsumenten auszuschliessen sollte auf Ebene der Werbung und Verpackung darauf geachtet werden, dass keine Verwechslung mit einem Arztneimittel möglich ist.

Wir wünschen uns die Aufnahme unser Anliegen auf Verordnungsebene mit einer generellen Ausschlussbestimmung

Schweiz. Drogistenverband Wir haben, die im Rahmen der Revisionen im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände

verschickten Unterlagen zur Teilrevision der Verordnung über kosmetische Mittel studiert und danken Ihnen für die Möglichkeit Stellung nehmen zu können.

Wir sind mit den vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über kosmetische Mittel einverstanden und haben keine weiteren Bemerkungen zu machen

Schweiz. Kosmetik- und Der SKW begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Anpassungen. Vermieden werden müssen Waschmittelverband aber vermdeidbare Abweichungen vom EU Kosmetikrecht. Wir werden uns dehalb darauf

beschränken, auf solche Abweichungen hinzuweisen

Schweizerischer Gewerbever- Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zu den verschiedenen Revisionsvorhaben im Bereich band Tabak und Gebrauchsgegenstände Stellung beziehen zu können. An der verbandsinternen

Vernehmlassung haben sich nur wenige Mitgliedorganisationen beteiligt; die Stellungnahme der Chambre vaudoise des arts et metiers, die wir unterstützen, erhalten Sie in der Beilage.

Der sgv ist wie seine betroffenen Branchenverbände damit einverstanden, Standards für vermindertes Zündpotential (Lower Ignition Prospensity, LlP) für Zigaretten, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, im Rahmen der Tabakverordnung zu regulieren. Es ist aber absolut unerlässlich, dass den betroffenen Unternehmen für die Umstellung auf die neuen Standards eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt wird. Die von Ihnen vorgeschlagenen sechs Monate sind absolut ungenügend. Um eine rechtzeitige und reibungslose Umstellung sicherstellen zu können, braucht es mindestens 12 Monate. Wir verweisen auf die entsprechende Begründung von Swiss Cigarette. Es ist ganz besonders in der gegenwärtig wirtschaftlich schwierigen Zeit von erstrangiger Bedeutung, dass die Unternehmen nicht mit zu häufigen und zu raschen legislatorischen Änderungen konfrontiert werden, die immer mit bürokratischem Aufwand und / oder Kosten verbunden sind. Für die vom Gesetzgeber verursachten Anpassungen ist den betroffenen Unternehmen immer genügend Zeit einzuräumen - von einem legislatorischen Übereifer oder einem vorauseilenden Gehorsam, namentlich gegenüber der EU, ist ein für alle Mal Abstand zu nehmen.

Swiss Cigarette Der Verband Swiss Cigarette besteht aus den Mitgliedern British American Tobacco Switzer-

land SA (Boncourt), Philip Morris SA (Lausanne) und Japan Tobacco International AG (Dagmersellen) mit insgesamt rund 5100 Mitarbeitenden. Kraft. Daher können die Neuerungen rasch in Kraft gesetzt werden, die vorgesehene Übergangsfrist von 6 Monaten ist aus unserer Sicht ausreichend und sollte nicht verlängert werden.

Grundsätzliche Bemerkungen

Swiss Cigarette anerkennt das Bestreben, Brandrisiken zu senken. Swiss Cigarette hatte sich in der Sache rechtzeitig an das Staatssekretariat für Wirtschaft, an die Oberzolldirektion und an das Bundesamt für Gesundheit gewandt. Eine Besprechung zwischen den erwähnten Verwaltungseinheiten und Swiss Cigarette fand im Februar 2011 statt.

Für die Mitglieder von Swiss Cigarette ist eine Implementierung der LIP-Norm mit bedeutenden Anpassungen in der Produktion, in der Logistik, bei Qualitätssicherungsmassnahmen sowie einem Informationsaufwand (Händler und Konsumenten) verbunden. Deshalb setzen wir uns für eine längere Übergangsfrist ein.

Vereinigung des schweiz. Wir beziehen uns auf das Anhörungsverfahren des Eidgenössischen Departements des Innern Import- und Grosshandels vom 6. Dezember 2011 zur Teilrevision des schweizerischen Spielzeugrechts. Für die Möglich-

keit einer Stellungnahme danken wir Ihnen.

Als Dachverband des schweizer Handels und damit als Vertreter von rund 3'500 HandeIsunternehmen vertritt Handel Schweiz eine liberale Ordnungspolitik ohne helvetische Sonderzüge. Für die Aussenwirtschaftspolitik bedeutet dies die Integration der schweizerischen Wirtschaft in Europa und in der Welt. Wir stehen ein für die Öffnung der Schweizer Grenzen für Güter,

Dienstleistungen, Personen und Kapital mit gleichwertigem Zugang zu den Auslandsmärkten sowie für die Beseitigung der nichttarifären Handelshemmnisse.

Handel Schweiz setzt sich vehement für den freien Handel und Wettbewerb ein. Freihandel darf jedoch nicht dazu führen, dass Schweizer Arbeitsplätze in das Ausland abwandern. Es besteht die Gefahr, dass ganze Wirtschaftsbranchen untergehen.